(1) Die wichtigste akute biologische Wirkung der UV-Bund UV-C-Strahlung ist die Erythembildung ("Sonnenbrand"). Sie kann durch künstliche oder natürliche UV-Strahlung hervorgerufen werden. Die Symptome treten in der Regel zwei bis acht Stunden nach Überschreiten einer individuellen Schwellenbestrahlung auf und können sich als schwache Rötung der Haut bis hin zur Blasenbildung mit starken Schmerzen zeigen. Nach drei bis vier Tagen ist in der Regel ein Nachlassen der Rötung festzustellen, wobei sich die Wahrscheinlichkeit für eine langfristige Schädigung im Verlauf des Lebens erhöht.
(2) Die Wichtungsfunktion für die Bildung des Erythems zeigt für den Wellenlängenbereich von 250 nm bis 297 nm ein Maximum und fällt in dem Bereich von 300 nm bis 328 nm etwa um den Faktor 1 000 steil ab (Abbildung A.6). Die Erythemwirksamkeit im UV-A-Bereich ist im Vergleich zum Großteil der UV-B-Strahlung wesentlich schwächer (um den Faktor 1 000 bis 10 000). Diese Werte gelten für eine gesunde, nicht vorgebräunte Haut und können für Personen mit erhöhter Fotosensitivität nicht herangezogen werden.
(3) Unter Berücksichtigung der relativen spektralen Wirkungsfunktionen für Auge und Haut (Abbildungen A.2 und A.6) ist in Anhang 2 der TROS IOS, Teil 2 "Messungen und Berechnungen von Expositionen gegenüber inkohärenter optischer Strahlung" eine relative Wichtungsfunktion S(γ) (Abbildung A.7) angegeben. Inkohärente optische Strahlungsquellen werden im Wellenlängenbereich von 100 nm bis 400 nm nach dieser Wichtungsfunktion gemeinsam für Haut und Auge bewertet.
Abb. A.6 Relative spektrale Wirksamkeit zur Bildung des Erythems nach dem Stand der Technik [1]
Abb. A.7 Relative Wichtungsfunktion S(γ) für Auge und Haut
(4) Nach langjähriger Einwirkung von UV-Strahlung, vornehmlich aus dem UV-A-Bereich, kann als chronische Schädigung eine vorzeitige Hautalterung (Elastose) auftreten. Diese fotoinduzierte Bindegewebsveränderung ist durch eine faltige Lederhaut und mangelnde Hautelastizität gekennzeichnet.
(5) Die UV-Strahlung ist nach der International Agency for Research on Cancer (IARC, englisch für Internationale Krebsforschungsagentur) als krebserzeugend eingestuft [11]. Wie viel UV-Strahlung die Haut verträgt, ist sehr individuell und von der Wellenlänge abhängig. Die Haut addiert jede Einwirkung von natürlichen und künstlichen UV-Strahlungsquellen, sowohl aus dem beruflichen Bereich als auch jedes Sonnenbad oder jeden Besuch im Solarium. Wer sich häufig der UV-Strahlung aussetzt, hat ein erhöhtes Risiko für Schädigungen des Erbgutes der Zellen in der Haut. Diese Zellen (deren Schädigung auch unterhalb der Rötung der Haut möglich ist) können dann zur Entstehung von Hautkrebs beitragen.
Hinweis:
Wie bei vielen Krebsarten ist die Früherkennung auch beim Hautkrebs ein wesentlicher Punkt für einen guten Heilungserfolg.