Die Beschränkungen für die Durchfahrt von Tunneln gelten für:
- Beförderungseinheiten, für die gemäß Abschnitt 3.4.13 unter Vorbehalt des Abschnitts 3.4.14 ein Kennzeichen vorgeschrieben ist, bei der Durchfahrt von Tunneln der Kategorie E und
- Beförderungseinheiten, für die in Abschnitt 5.3.2 eine Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln vorgeschrieben ist, nach den Vorschriften der nachstehenden Tabelle, nachdem der der gesamten Ladung zuzuordnende Tunnelbeschränkungscode bestimmt worden ist.
Tunnelbeschränkungscode der gesamten Ladung | Beschränkung | |
B | Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorien B, C, D und E. | |
B1000C | Beförderungen, bei denen die Nettoexplosivstoffmasse je Beförderungseinheit | |
– | 1000 kg überschreitet: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorien B, C, D und E; | |
– | 1000 kg nicht überschreitet: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorien C, D und E. | |
B/D | Beförderungen in Tanks: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorien B, C, D und E. Sonstige Beförderungen: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorien D und E. |
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B/E | Beförderungen in Tanks: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorien B, C, D und E. Sonstige Beförderungen: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E. |
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C | Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorien C, D und E. | |
C5000D | Beförderungen, bei denen die Nettoexplosivstoffmasse je Beförderungseinheit | |
– | 5000 kg überschreitet: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorien C, D und E; | |
– | 5000 kg nicht überschreitet: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorien D und E. | |
C/D | Beförderungen in Tanks: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorien C, D und E. Sonstige Beförderungen: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorien D und E. |
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C/E | Beförderungen in Tanks: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorien C, D und E. Sonstige Beförderungen: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E. |
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D | Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorien D und E. | |
D/E | Beförderungen in loser Schüttung oder in Tanks: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorien D und E. Sonstige Beförderungen: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E. |
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E | Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E. | |
– | Durchfahrt durch alle Tunnel gestattet (für die UN-Nummern 2919 und 3331 siehe auch Unterabschnitt 8.6.3.1). |
Bem. |
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