Dr. rer. nat. Klaus Kersting
Alle Isocyanate besitzen hochreaktive NCO-Gruppen. Für den Menschen sind einige Isocyanate hoch toxisch bzw. toxisch (Tab. 1) und werden deshalb i. Allg. nur noch in geschlossenen Apparaturen gehandhabt.
Stoff |
GHS |
AGW |
Diphenylmethandiisocyanat, Isomerengemisch (MDI) |
Carc. 2, H351 Acute Tox. 4, H332 Stot RE 2, H373 Eye Irrit. 2, H319 Stot SE 3, H335 Skin Irrit. 2, H315 Resp. Sens. 1, H334 Skin Sens. 1, H317 |
0,05 mg/m³ |
2,4-Diisocyanattoluol (2,4-TDI) 2,6-Diisocyanattoluol (2,6-TDI) |
Carc. 2, H351 Acute Tox. 2, H330 Eye Irrit. 2, H319 Stot SE 3, H335 Skin Irrit. 2, H315 Resp. Sens. 1, H334 Skin Sens. 1, H317 Aquatic Chronic 3; H412 |
0,0035 mg/m³ |
Hexamethylen-1,6-diisocyanat (HDI) |
Acute Tox. 2, H330 Acute Tox. 4, H302 Eye Irrit. 2, H319 Stot SE 3, H335 Skin Irrit. 2, H315 Resp. Sens. 1, H334 Skin Sens. 1, H317 |
0,035 mg/m³ |
Isophorondiisocyanat (IPDI) |
Acute Tox. 1, H330 Eye Irrit. 2, H319 Stot SE 3, H335 Skin Irrit. 2, H315 Resp. Sens. 1, H334 Skin Sens. 1, H317 Aquatic Chronic 2; H411 |
0,046 mg/m³ |
Naphthalindiisocyanat (NDI) |
Acute Tox. 4, H332 Eye Irrit. 2, H319 Stot SE 3, H335 Skin Irrit. 2, H315 Resp. Sens. 1, H334 Skin Sens. 1, H317 Aquatic Chronic 3; H412 |
0,05 mg/m³ |
Tab. 1: Kennzeichnung und Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) häufig verwendeter Isocyanatmonomere
Offener Umgang im Handwerk findet bei Isocyanaten daher mit nicht akut giftigen Monomeren (MDI) bzw. mit Poly- oder Oligomeren giftiger Isocyanate statt. Diese Polymere und Oligomere weisen meist nicht mehr die toxischen Eigenschaften der Monomere auf. Nahezu alle verwendeten Produkte haben aber haut- und atemwegsreizende Wirkungen. Als Gesundheitsgefährdung stehen obstruktive Atemwegserkrankungen sowie die Alveolitis im Vordergrund (Isocyanatasthma).
Von der obstruktiven Atemwegserkrankung sind zum einen Personen in Betrieben betroffen, in denen Isocyanate produziert bzw. polymerisiert werden (Abb. 1). Zum anderen sind Berufe betroffen, bei denen es auch zu einer Spritzanwendung der Produkte kommt. So waren ca. 1/5 der in den letzten 10 Jahren erkrankten Personen als Maler und Lackierer beschäftigt. Der Abbildung kann auch entnommen werden, dass in der Bauwirtschaft nur wenige Beschäftigte an einem Isocyanatasthma erkranken.
Abb. 1: Durch Isocyanate verursachte Berufserkrankungen in unterschiedlichen Branchen
Die Diagnose einer Atemwegserkrankung kann über einen Provokationstest erfolgen. Dabei wird die erkrankte Person einer definierten Isocyanatkonzentration ausgesetzt. Anschließend kann die Änderung des Atemwiderstandes gemessen werden. Meist kann jedoch aufgrund einer Arbeitsanamnese auf den Provokationstest verzichtet werden.
Isocyanate haben auch hautsensibilisierende Eigenschaften. Die Diagnose dieser Erkrankungen gestaltet sich jedoch schwierig. Untersuchungen der angebotenen Testsubstanzen zeigen meist eine deutlich geringere Konzentration des getesteten Isocyanates als beschrieben. Dies begründet sich möglicherweise in der hohen Reaktivität der Isocyanate. Die monomeren Isocyanate reagieren mit Wasser zu den entsprechenden Aminen bzw. polymerisieren. Daher zeigen die Testsubstanzen eine Allergie nicht zuverlässig an.
Möglich wäre eine Testung mit dem zum Isocyanat korrespondierenden Amin. Allerdings muss bei einer positiven Reaktion ein Umgang mit dem entsprechenden Amin – z. B. als Härter von ebenfalls verwendeten Epoxidharzprodukten – sicher ausgeschlossen werden. Dabei ist allerdings auch zu beachten, dass es nur ein indirekter Nachweis einer allergischen Reaktion auf das Isocyanat wäre.
Hauterkrankungen aufgrund von Tätigkeiten mit Isocyanaten werden im Handwerk nur selten festgestellt. Allerdings muss davon ausgegangen werden, dass sie aufgrund der genannten Schwierigkeiten bei der Diagnostik im Arbeitsleben durchaus vorkommen können.
TDI und MDI stehen im Verdacht, eine krebserzeugende Wirkung zu haben. Bei TDI begründet sich dieser Verdacht auf Fütterungsversuchen. TDI als Monomer findet aufgrund seiner akut toxischen Wirkung nur selten Anwendung im Handwerk. Die Produkte enthalten dann nur maximal 2 % Monomer.
Bei MDI begründet sich der Krebsverdacht auf Inhalationsversuchen. Da MDI einen sehr geringen Dampfdruck hat, wird es beim Streichen und Spachteln von MDI-haltigen Produkten in die Atemluft nur in sehr geringen Konzentrationen freigesetzt. Dies wird durch zahlreiche Arbeitsplatzmessungen bestätigt. Eine Krebsgefahr besteht bei diesen Anwendungen somit nicht. Problematischer ist das Verspritzen von MDI-haltigen Produkten, da es dabei zu Inhalation von MDI-Dämpfen und –Aerosolen kommen kann.
Isocyanate erfüllen aufgrund ihrer atemwegssensibilisierenden Eigenschaften die Kriterien für besonders besorgniserregende Stoffe. Für diese Stoffe sieht REACH grundsätzlich das Zulassungsverfahren vor.
Im Gegensatz zu Chemikalienverboten handelt es sich bei der Zulassungspflicht um ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Dies bedeutet, dass die Verwendung eines im Anhang XIV 1907/2006/EG aufgeführten Stoffes grundsätzlich verboten ist, es sei denn, dem Unternehmen ist eine Zulassung erteil...