Grundsätzlich ist beim Einsatz von Gefahrstoffen zu klären, ob diese durch weniger gefährliche Stoffe und Gemische substituiert werden können. Ein Ersatz von Isocyanaten durch andere Stoffe ist in vielen Fällen nicht möglich.

Schwierig zu beantworten ist die Frage der Substitution bei Produkten mit vergleichbarer Kennzeichnung, was bei Epoxidharzen und Isocyanaten der Fall ist. Zahlreiche Untersuchungen und Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass Epoxidharze ein deutlich stärkeres Potenzial besitzen, schwere Hauterkrankungen zu verursachen. Werden die Produkte nicht gespritzt, sollte man sich daher für das Isocyanat entscheiden.[1]

 
Praxis-Tipp

Epoxidharz vs. Polyurethanharz

Hat man die Wahl zwischen einem Epoxidharz und einem Polyurethanharz, sollte man sich für das Polyurethanharz entscheiden, da Epoxidharze häufig schwere Hauterkrankungen verursachen.

Innerhalb des allgemeinen GISCODE-Systems für Polyurethane ist eine Substitution möglich. So kann ein PU60-Produkt durch ein PU40-Produkt ersetzt werden. Wünschenswert wäre ein Ersatz durch ein PU10-Produkt. Der Anwender muss daher klären, welchen GISCODE-Gruppen die einsetzbaren Produkte für die geplante Anwendung zugeordnet sind und dann das Produkt mit dem kleinsten Zahlenwert wählen.

Bei Bodenbelagsklebstoffen der GISCODE-Gruppen RU 0,5 und RU 1 ist eine Substitutionsprüfung nicht erforderlich. Durch umfangreiche Untersuchungen konnte nachgewiesen werden, dass bei der Verwendung dieser Produkte nur sehr geringe Gesundheitsgefahren bestehen.[2] In der TRGS 610 werden lösemittelfreie Polyurethanklebstoffe daher als Ersatzstoffe für stark lösemittelhaltige Klebstoffe genannt.

 
Praxis-Tipp

Lösemittelfreie Polyurethanklebstoffe

Lösemittelfreie Polyurethanklebstoffe sind Ersatzprodukte nach TRGS 610 und müssen nicht substituiert werden

Ebenfalls Ersatzprodukte sind Wasserlacke mit isocyanathaltigem Härter für die Oberflächenbehandlung von Holzfußböden. Bei der Verwendung dieser Produkte kommt es nicht zu einer Belastung der Verarbeiter. Verzichtet werden sollte auf N-Methylpyrrolidonhaltige Produkte wegen der fruchtschädigenden Wirkung von N-Methylpyrrolidon.

[1] Kersting/Schäfer: Grundierungen zur Reduktion der Wasserdampfdiffusionsrate bei restfeuchten Zementestrichen im Blickpunkt der Arbeitssicherheit, Bauportal 12/2012, S. 15–17.
[2] Rühl/Kersting: Belastungen beim Einsatz von Parkettklebstoffen, Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft 9/2011, S. 397–400.

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