Dr. rer. nat. Klaus Kersting
Die Beschäftigten müssen vor Aufnahme der Tätigkeiten und danach in regelmäßigen Abständen unterwiesen werden. Inhalt der Unterweisung sind die am Arbeitsplatz auftretenden Gefahrstoffe und die davon ausgehenden Gesundheitsgefahren sowie Informationen zu Hygienemaßnahmen, Maßnahmen zu Verhütung einer Exposition und Informationen zum Tragen und Benutzen von Schutzausrüstungen und Schutzkleidung. Grundlage der Unterweisung ist die Betriebsanweisung. Diese muss den Beschäftigten in verständlicher Form und Sprache zur Verfügung gestellt werden.
Für kalthärtende Epoxidharze sind GISCODE-Produktgruppen (Tab. 3) erstellt worden, in die alle Epoxidharze eingruppiert werden können. Die Hersteller von Epoxidharz-Produkten ordnen ihre Produkte einer GISCODE-Gruppe zu. Für diese Gruppen stehen Betriebsanweisungen in unterschiedlichen Sprachen im Programm WINGIS zur Verfügung. Der GISCODE ist 2017 überarbeitet worden und berücksichtigt die Ergebnisse der Forschungsberichte FP0324 und FP0384. Danach werden Produkte mit geringeren Gehalten an sensibilisierenden Stoffen besser bewertet.
Erklärungsbedürftig ist die Lösemitteldefinition. Diese basiert grundsätzlich auf der Definition der RL 2004/42/EG (Decopaint). Viele Produkte enthalten aber den Stoff Benzylalkohol, der entsprechend der Richtlinie ein Lösemittel wäre. Da dieser Stoff physikalisch in Beschichtungen eingebaut wird, entspricht die Emission nicht der eines typischen Lösemittels. Daher wurde auf die Definition "total solid" zurückgegriffen. Diese orientiert sich am Gewichtsverlust während der Aushärtung.
Produkte entsprechen der Definition "total solid", wenn sie nach dem Anmischen bei 23 °C innerhalb von 24 h 1 % Massenverlust aufweisen und der Massenverlust nach weiteren 24 h bei 80 °C 2 % nicht übersteigt.
Untersuchungen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft zeigen, dass bei diesen Produkten der Arbeitsplatzgrenzwert von Benzylalkohol eingehalten wird.
GISCODE |
Produktgruppen |
RE05 |
Epoxidharzdispersionen (beide Komponenten ohne H317) |
RE10 |
Epoxidharzdispersionen mit sensibilisierendem Härter |
RE20 |
Epoxidharz-Produkte, sensibilisierend, total solid, nicht sensibilisierender Härter |
RE30 |
Epoxidharz-Produkte, sensibilisierend, total solid |
RE40 |
Epoxidharz-Produkte, sensibilisierend, lösemittelarm, nicht sensibilisierender Härter |
RE50 |
Epoxidharz-Produkte, sensibilisierend, giftige Einzelkomponente, lösemittelarm |
RE55 |
Epoxidharz-Produkte, RM-Verdacht, sensibilisierend, lösemittelarm bzw. total solid |
RE60 |
Epoxidharz-Produkte, lösemittelhaltig (ohne H317) |
RE70 |
Epoxidharz-Produkte, sensibilisierend, lösemittelhaltig |
RE75 |
Epoxidharz-Produkte, RM-Verdacht, sensibilisierend, lösemittelhaltig |
RE80 |
Epoxidharz-Produkte, giftige Einzelkomponenten, sensibilisierend, lösemittelfrei, lösemittelarm bzw. total solid |
RE90 |
Epoxidharz-Produkte, RM-Eigenschaften, sensibilisierend, lösemittelarm bzw. total solid |
Tab. 3: Produktgruppen für kalthärtende Epoxidharz-Produkte