Dipl.-Ing. Andreas Terboven
Wichtig für die Erstellung einer Unfallstatistik sind die Eingangsdaten, aus denen die Statistik gewonnen wird. Hier muss bedacht werden, dass nur eine ausreichende Anzahl von Daten eine entsprechende Aussagekraft der Statistik garantiert. Auch der Betrachtungszeitraum, der herangezogen wird, ist von Wichtigkeit. Eine Statistik, die lediglich ein Jahr erfasst, kann nur in größeren und – man muss es leider sagen – unfallträchtigen Firmen aufgestellt werden. In kleineren und weniger unfallträchtigen Firmen besteht die Möglichkeit, eine Statistik zu erstellen, die mehrere Jahre umfasst. Der Betrachtungszeitraum darf jedoch nicht zu lang gewählt werden, da sich durch veränderte Produktionsverfahren, modernisierte Maschinen oder andere Veränderungen, denen ein Unternehmen unterliegt, falsche Unfallschwerpunkte ergeben können (z. B. eine Maschine, die es mittlerweile nicht mehr gibt, stellt einen Unfallschwerpunkt dar).
2.1 Unfallanzeigen
Arbeitsunfälle sind dann meldepflichtig, wenn der Verunfallte länger als 3 Kalendertage arbeitsunfähig geschrieben wird. Der Unfalltag ist hierbei nicht mitzuzählen, wohl aber arbeitsfreie Tage (Samstage, Sonn- und Feiertage). Die Unfallanzeige ist binnen 3 Tagen, nachdem der Unternehmer vom Unfall erfahren hat, an die zuständige Berufsgenossenschaft und ein weiteres Exemplar an die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde (z. B. Gewerbeaufsicht, Staatliches Amt für Arbeitsschutz) zu schicken. Die Anzeige eines Unfalls erfolgt mittels eines einheitlichen Vordrucks. Tödliche Unfälle, besonders schwere Unfälle oder Massenunfälle sind unverzüglich zu melden. Hier ist ebenfalls die Polizei zu benachrichtigen.
Die Unfallanzeigen können aber auch innerbetrieblich genutzt werden, beispielsweise zur Erstellung einer Unfallstatistik. Der Vorteil hierbei ist, dass die Unfallanzeigen einheitlich und die wichtigsten Angaben bereits vorhanden sind. Dennoch kann es notwendig sein, zur Erstellung einer aussagekräftigen Statistik weitere oder genauere Informationen heranzuziehen. Die Angaben aus der Unfallanzeige sollten dann durch Befragung des Verunfallten selbst (sofern möglich) oder durch Zeugen vervollständigt werden.
2.2 Innerbetriebliche Unfallmeldungen
Viele Unternehmen haben interne Unfallmeldungen eingeführt. Diese internen Unfallmeldungen werden auch oder ausschließlich für die Unfälle angewendet, die noch nicht meldepflichtig sind, d. h. mit einer Ausfallzeit von weniger als 3 Kalendertagen. Der Vorteil der innerbetrieblichen Unfallmeldungen liegt darin, dass auch weniger schwere Unfälle protokolliert werden. Dies verschafft dem Unternehmen zusätzlich zu den Unfallanzeigen weitere Datensätze zu Unfällen, also mehr Informationen zur Erstellung einer Statistik. Der weitere Vorteil, der sicherlich höher zu bewerten ist, liegt darin, dass auch diese Unfälle analysiert und somit mögliche Unfallursachen – die vielleicht in Zukunft zu schweren Unfällen führen würden – beseitigt werden können.
2.3 Einträge im Erste-Hilfe-Meldeblock
Sämtliche Unfälle, bei denen eine Erste-Hilfe-Leistung erforderlich ist, müssen in den Erste-Hilfe-Meldeblock eingetragen werden. Der Eintrag dient beim Auftreten von Spätfolgen als Nachweis, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Dies ist von Relevanz, da bei einem Arbeitsunfall die Berufsgenossenschaft die Kosten der Heilbehandlung übernimmt. Die Unfallmeldungen aus dem Erste-Hilfe-Meldeblock sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren.
Die Einträge sind sicherlich zur Erstellung einer Unfallstatistik bei Weitem nicht ausreichend. Dennoch bieten die ausgefüllten Meldungen die Möglichkeit einer schnellen Übersicht über die Unfälle, die sich im Betrieb ereigneten, also auch die Unfälle, die keinen Arbeitsausfall zur Folge hatten. Durch den Eintrag der beteiligten Personen sowie Zeugen kann auch zu einem späteren, jedoch nicht zu späten, Zeitpunkt eine Befragung zum Unfall erfolgen. Dadurch können ebenfalls wichtige Daten gesammelt werden, die für die Statistik verwertbar sind.
Eine Statistik, die auch kleine Unfälle aus dem Erste-Hilfe-Meldeblock beinhaltet, ist nicht mit offiziellen Statistiken vergleichbar, da sich durch die Einbeziehung der Unfälle mit geringer oder keiner Ausfallzeit andere Fehlzeiten und Unfallschweren für das eigene Unternehmen ergeben. Aus diesem Grunde werden in der Regel für die Unfallstatistik nur die meldepflichtigen Unfälle herangezogen.