Zusammenfassung
Unterweisungen können bereits für Mitarbeiter, deren Muttersprache Deutsch ist, ein Problem darstellen. Da viele Unterweisungen in deutschen Unternehmen auch heute noch von oft trockenen Monologen des Unterweisers mit einer häufig technokratischen oder berufsspezifischen Terminologie dominiert werden, haben bereits häufig deutschsprachige Jugendliche und Menschen mit niedrigem Bildungsstand Schwierigkeiten, Unterweisungen richtig und vollständig zu verstehen. Um wie viel größer ist dann erst die Herausforderung, Menschen zu unterweisen, die nur wenig Deutsch beherrschen oder teilweise der deutschen Sprache sogar überhaupt nicht mächtig sind? Aber genau diese Herausforderung stellt sich durch eine immer größer werdende Arbeitsmigration immer häufiger in Deutschlands Unternehmen. Daher gilt es, Strategien, Konzepte und Wege im Rahmen eines modernen "Diversity-Managements" zu finden, damit auch für diese neuen Kollegen und Kolleginnen ein sicheres und gesundes Arbeiten im Betrieb möglich ist. Dieser Beitrag bietet praxisorientierte Antworten auf folgende Fragen: Wie stellt man sicher, dass ausländische Arbeitskräfte alle Unterweisungen zu Sicherheitsvorkehrungen, zum sicheren Verhalten und zur richtigen Schutzkleidung verstehen? Welche Methoden und Verfahren gibt es für Arbeitsschutzunterweisungen in einem sprachlich heterogenen Unternehmen? Und müssen Arbeitgeber in jedem Fall Unterweisungen in den Muttersprachen ihrer ausländischen Arbeitskräfte anbieten? Antworten dazu und viele Praxis-Tipps rund um das Thema bietet dieser Beitrag.
1 Die Herausforderungen für Unternehmen
Lange Zeit gab es eine politische Diskussion, ob Deutschland eigentlich ein Einwanderungsland ist: Laut dem OECD-Zuwanderungsranking gibt es daran keinen Zweifel mehr. Deutschland lag im Jahr 2015 hinter den USA auf Platz 2 der Staaten mit den höchsten Einwanderungsraten und innerhalb der Europäischen Union sogar auf Platz 1. Ein Hauptgrund dafür sind neben der ökonomischen und wohlfahrtstaatlichen Attraktivität des Standorts Deutschlands auch die vielen wirtschaftlichen und politischen Krisen, die in vielen europäischen Ländern und in der arabischen Welt für einen Anstieg der Arbeitslosenzahlen sorgten. Der Zustrom ausländischer Mitarbeiter fordert jedes Unternehmen grundlegend heraus, vor allem auf der kommunikativen Ebene. Sprachbarrieren sind nicht einfach zu überwinden. In der betrieblichen Praxis kann die Sprachbarriere schnell zu einer Vielzahl von praktischen und rechtlichen Problemen führen.
Wie können deutschsprachige Unternehmensführungen und fremdsprachige Beschäftigte miteinander kommunizieren und wie kann dadurch auch die Arbeitssicherheit gewährleistet werden? Im Hinblick auf Unterweisungen heißt das: Was ist, wenn die Beschäftigten nicht in der Lage sind, wichtige Unterweisungen zu Sicherheitsvorkehrungen und zur richtigen Schutzkleidung zu verstehen? Wie kann man dieses Problem lösen? Welche Methoden und Verfahren gibt es für Arbeitsschutzunterweisungen in einem sprachlich heterogenen Unternehmen? Und hinsichtlich der Rechtslage: Sind Arbeitgeber eigentlich rechtlich verpflichtet, Unterweisungen in den Muttersprachen ihrer ausländischen Arbeitskräfte anzubieten? Wichtige Antworten dazu bietet dieser Beitrag.
2 Das Wichtigste zur Rechtslage
Grundlegendes zur Unterweisung
Die Forderung an den Unternehmer, seine Mitarbeiter zu unterweisen, ist in zahlreichen staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften festgeschrieben, z. B. in
Wann und wie oft diese Unterweisungen zu erfolgen haben, ist in § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz folgendermaßen geregelt:
"Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden."
Als "regelmäßig Wiederholung" legt § 4 DGUV-V 1 mindestens "jährlich" fest. In § 29 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz wird allerdings von Wiederholungen in "angemessenen Zeitabständen" gesprochen. Danach sollen Unterweisungen zumindest einmal pro halbes Jahr stattfinden.
Nur in Ausnahmefällen, z. B. in Kleinbetrieben, sollte der Unternehmer die Unterweisung selbst durchführen. Ansonsten sollte sie den intimen Kennern der jeweiligen Arbeitsverhältnisse überlassen werden, also den Abteilungs-, Team- oder Gruppenleitern. Es ist ratsam, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt bei Planung und Durchführung zu beteiligen.
2.1 Arbeitsschutzrecht gilt für alle Beschäftigten
Personen, die in Deutschland abhängig beschäftigt sind, unterliegen grundsätzlich den deutschen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, zu denen auch alle arbeitsschutzfachlichen Vorgaben gehören. Es spielt dabei keine Rolle, welcher Nationalität die Beschäftigten angehören. Somit gelten alle Arbeitsschutzregelwerke wie das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz oder das Mutterschutzgesetz.
2.2 Unterweisungen müssen verstanden werden
Die Rechtslage zur ...