Werden mehrere Gefahrstoffe an Arbeitsplätzen verwendet bzw. eingesetzt, ist darauf zu achten, ob in den VSK Stoffgemische berücksichtigt wurden. Ist dies der Fall, kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen zur inhalativen Exposition bez. der zu treffenden Maßnahmen und der Wirksamkeitskontrolle erfüllt sind.

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