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1 Zweck
Dieses Verfahren beschreibt die Ermittlung möglicher Betriebsstörungen und Notfälle, die trotz bereits getroffener Maßnahmen zur Prävention vernünftigerweise nicht ausgeschlossen werden können, sowie die Festlegung und Anwendung von unverzüglich anzuwendenden Maßnahmen zur Behebung dieser Ereignisse oder zumindest zur Begrenzung ihrer Auswirkungen. Dadurch soll erreicht werden, dass zusätzliche, über das unvermeidbare Maß hinausgehende Schädigungen von Mensch und Umwelt verhindert werden, dass fehlerhafte Produkte frühzeitig erkannt, aus den Prozessen ausgesondert und ihre Fehlerursachen behoben werden und dass das Unternehmen möglichst schnell den ungestörten Betriebsablauf wieder herstellen kann.
2 Geltungsbereich
Die Festlegungen gelten für alle bedeutenden Störungen des Betriebsablaufs und für Notfälle. Störungen des Betriebsablaufs sind beispielsweise Maschinenausfälle oder das Auftreten von fehlerhaften Produkten. Unter Notfällen sind Leckagen, Brände, Explosionen, Unfälle, Gefahrstoffaustritte usw. zu verstehen.
3 Zuständigkeiten
Die Bereichsleiter sind in ihrem Verantwortungsbereich zuständig für die systematische Ermittlung möglicher Ursachen für nicht auszuschließende Betriebsstörungen und Notfälle und die Entwicklung von Vorschlägen für Abwehrmaßnahmen.
Das Fachpersonal unterstützt die Bereichsleiter bei dieser Aufgabe.
"Integriertes Managementsystem" fasst die Vorschläge der Bereichsleiter für Abwehrmaßnahmen zusammen, koordiniert diese, erstellt einen Maßnahmenplan, plant und leitet die Durchführung diesbezüglicher Schulungen und Übungen und wirkt auf die (regelmäßige oder anlassbezogene) Ermittlung der nicht auszuschließenden Betriebsstörungen und Notfälle durch die Bereichsleiter hin. Sie stellt, sofern gewünscht oder erforderlich, die Beteiligung interner und externer Fachstellen, der zuständigen Behörden, der externen Hilfs- und Rettungsdienste und der Pressestellen bei der Erstellung von Notfallplänen, Festlegungen für die Erste Hilfe, Rettungsketten, Brandbekämpfung und bei Schulungen und Übungen sicher.
"Technik und Produktion" ist zuständig für die Ermittlung möglicher Fehler (Qualitätsabweichungen) bezogen auf das jeweilige Produkt oder auf die jeweilige Leistung, die Festlegung der weiteren Vorgehensweise, die Durchführung von Korrekturmaßnahmen, das Treffen von Vorbeugemaßnahmen und die Kontrolle deren Wirksamkeit.
4 Vorgehensweise
Jeder Bereichsleiter ermittelt für seinen Verantwortungsbereich alle vernünftigerweise nicht auszuschließenden, bedeutenden Störungen des Betriebs und Unfälle. Dabei ist zu unterscheiden, ob ein Sach- bzw. Umweltschaden oder auch ein Personenschaden zu erwarten ist. Bei dieser Ermittlung sind die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung im Rahmen des Verfahrens zur Prävention im Arbeitsschutz einzubeziehen. Dabei ist auch das Zusammentreffen verschiedener ungünstiger Bedingungen zu berücksichtigen und bis hin zum "worst case" abzuschätzen. Schadensfälle, die in der Vergangenheit im eigenen oder auch in fremden Betrieben aufgetreten waren, werden in die Überlegungen einbezogen. Anlass für die Ermittlung sind sowohl die Anwendung neuer oder noch nicht berücksichtigter Arbeiten, Abläufe, Prozesse wie auch bereits eingetretene Störungen oder Unfälle. Das Fachpersonal unterstützt die Bereichsleiter bei dieser Tätigkeit.
"Technik und Produktion" ermittelt mögliche Fehler an den Produkten oder Leistungen anhand der Spezifikationen.
- Im Anschluss an die Ermittlung entwickeln die Bereichsleiter die erforderlichen Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen dieser möglichen Störungen und Notfälle. Dabei werden hinsichtlich der Bereiche Arbeitsschutz, Anlagensicherheit und Umweltschutz, aber auch bezüglich der Qualität der Produkte und Leistungen Informationen zum Erkennen, Melden an zuständige Stellen oder Mitarbeiter, Beheben, Begrenzen möglicher (Umwelt)-Auswirkungen, Retten von Personen und zur Dokumentation der Störungen und Notfälle gegeben.
Diese Vorgaben sind Arbeitsgrundlage für "Integriertes Managementsystem", die daraus einen gesamtbetrieblichen Maßnahmenplan erstellt. Dieser Maßnahmenplan enthält alle notwendigen Regelungen wie
- Erfassung und Kennzeichnung fehlerhafter Produkte,
- Ursachenanalyse und Fehlerbehebung bei Produkten und Leistungen,
- Sonderfreigabe oder Sperrung fehlerhafter Produkte,
- Notfall-, Flucht- und Rettungsplanung (Gestaltung der Flucht- und Rettungswege, Meldeeinrichtungen, Maßnahmen zur Bekämpfung sowie zum Schutz von Personen und der Umwelt, Informationen und Verhaltensweisen nicht unmittelbar betroffener Personen, Rettungskette usw.),
- zuständige Alarm- und Meldeadressen intern und extern,
- Mittel und Ausrüstung zur Abwehr und Bekämpfung von Störungen und Notfällen,
- Erste Hilfe,
- Schulung und Übungen zur Gefahrenabwehr,
- bereichsspezifische Abwehrmaßnahmen, beschrieben in Arbeitsanweisungen oder Betriebsanweisungen und
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