2.1 Authentizität: Die Gerechtigkeitsfrage
Mitarbeiter haben eine hohe Sensibilität dafür, wie authentisch eine Unternehmensleitung den Arbeitsschutz repräsentiert. Je höher der Duldungsgrad gegenüber Fremdfirmen bezüglich der Verletzung oder Missachtung ihrer Arbeitsschutzpflichten im Betrieb ist, desto stärker die Gerechtigkeitsfrage: "Wieso wir und die nicht!?"
Die Durchsetzung von Best-Practice-Arbeitsschutz bei Fremdfirmen hat eine enorme Vorbildwirkung auf die eigene Belegschaft. Sie stärkt die Glaubwürdigkeit der Führung und die persönliche Identifikation mit den unternehmenseigenen Ansprüchen und Zielen. Zudem signalisiert es den Mitarbeitern Wertschätzung und Respekt, indem man ihnen Mitverantwortung (s. Abschn. 1.5) für einen nachhaltigen Arbeitsschutz überträgt.
2.2 Rechtssicherheit
Die Verpflichtungen des Unternehmers, für die zum Schutz von Betriebsfremden innerhalb seines Betriebsgeländes erforderlichen Maßnahmen zu sorgen, ergeben sich insbesondere aus §§ 1, 5 und 6 DGUV-Vorschrift 1. Diese Betreiberverantwortung bleibt unumstößlich bestehen.
Im Ernstfall (Unfallereignisse mit schweren Verletzungsfolgen oder gar tödlichem Ausgang) wird also immer auch der Unternehmer von den Ermittlungsbehörden einer Prüfung unterzogen und auf mögliche Mängel hin untersucht. Es liegt auf der Hand, dass ein implementiertes (und funktionierendes) Fremdfirmen-Management hierbei Rechtssicherheit bietet und die Unternehmen entlasten hilft.
2.3 Ethik und wirtschaftliche Vernunft
Die Worte Werner von Siemens verlieren auch nach 130 Jahren nicht ihre Aktualität: "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft".
Die Vermeidung von Verletzungen und Förderung von Gesundheit und Unversehrtheit entspricht einem hohen ethischen Bewusstsein für die Würde des Menschen und seines unveräußerlichen Rechtes auf Sicherheit und Gesundheit.
Unternehmen, die von dieser Grundhaltung geleitet sind, zeichnen sich i. d. R. auch durch hohe Qualität ihrer Produkte und ausgeprägte Verantwortung im Umgang mit ihren Partnern/Kunden aus. Sie stehen für eine nachhaltige, verlässliche Kultur und wirken damit anziehend auf andere.
Das Vermeiden von Verletzungen und Verlusten jeglicher Art hat zweifelsfrei immer auch ökonomische Vorteile. Bei Unfällen von Fremdfirmenmitarbeitern entstehen häufig wirtschaftliche Folgen durch
- Betriebsstillstände,
- Verzögerung der Fertigstellung von Aufträgen,
- Beschädigung von Maschinen, Gebäuden,
- mögliches Betroffensein eigener Mitarbeiter etc.
Unabhängig, ob im Nachhinein Schadensersatz eingefordert werden kann, bleibt das wirtschaftliche Risiko zunächst immer für den Unternehmer bestehen. Im Sinne einer klugen Prävention und wirtschaftlichen Vernunft wird jeder Unternehmer deshalb vorausschauend seine Risiken minimieren.