Der Fahrer ist zuständig für

  • die Kontrolle auf verkehrssicheren Zustand vor Fahrtantritt;
  • das Abstellen von Mängeln bzw. das Stillsetzen des Fahrzeuges bei sicherheitsrelevanten Mängeln;
  • den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges während der Fahrt (z. B. Gurtpflicht, Ladungssicherung).

Ist der Fahrer auch Halter des Fahrzeuges, wie es bei dienstlich genutzten Privatfahrzeugen der Fall ist, ist er selbst dafür verantwortlich, ein verkehrssicheres Fahrzeug einzusetzen. Der damit verbundene Aufwand gilt i. d. R. mit der vom Arbeitgeber ausgezahlten Fahrtkostenerstattung als abgegolten.

 
Praxis-Tipp

Betriebliche Regelung sinnvoll

Für die dienstliche Nutzung privater Fahrzeuge empfiehlt sich ebenso wie für die Nutzung von Dienstfahrzeugen eine schriftliche Vereinbarung oder Firmenrichtlinie, die nicht nur die organisatorischen, finanziellen und versicherungsrechtlichen Fragen, sondern auch die Fahrzeugsicherheit und Haftung klärt.

 
Wichtig

Warnwesten verpflichtend

In Deutschland ist das Mitführen einer Warnweste seit 1.7.2014 sowohl in gewerblich als auch in privat genutzten Fahrzeugen Pflicht.[1]

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