Die EU-Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:
1. |
Die Maschine oder das dazugehörige Produkt (Produkt, Typ, Modell, Charge oder Seriennummer) oder wesentlich veränderte Maschinen oder dazugehörige Produkte. |
2. |
Name und Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten. |
4. |
Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller. |
6. |
Der unter Nummer 5 genannte Gegenstand der Erklärung erfüllt die folgenden Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union. |
7. |
Referenzen der harmonisierten Normen gemäß Artikel 20 Absatz 1 oder der angewandten gemeinsamen Spezifikationen, die von der Kommission gemäß Artikel 20 Absatz 3 angenommen wurden, einschließlich des Datums der Veröffentlichung des Verweises auf harmonisierte Normen im Amtsblatt der Europäischen Union oder der gemeinsamen Spezifikation, oder Verweise auf die anderen technischen Spezifikationen, einschließlich ihres Datums, für die die Konformität erklärt wird. Im Fall von teilweise angewandten harmonisierten Normen oder gemeinsamen Spezifikationen werden die Teile, die angewandt wurden, in der EU-Konformitätserklärung angegeben: |
9. |
Gegebenenfalls: "Die Maschine oder das dazugehörige Produkt unterliegt dem Konformitätsbewertungsverfahren auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle (Modul A):" |
10. |
Weitere Angaben: Unterzeichnet für und im Namen von: … (Ort und Datum der Ausstellung): (Name, Funktion) (Unterschrift) |
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