Die Agentur spezifiziert Formate und Softwarepakete für die Übermittlung von Informationen an die Agentur und stellt sie auf ihrer Website unentgeltlich zur Verfügung. Die Mitgliedstaaten und andere dieser Verordnung unterliegende Parteien verwenden die Formate und Pakete für ihre Übermittlungen an die Agentur im Rahmen dieser Verordnung.

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