Wasserstoff darf nur dann gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen als Kraftstoff gegenüber dem Letztverbraucher in den Verkehr gebracht werden, wenn er den Anforderungen der DIN EN 17124, Ausgabe Dezember 2022[2] [Bis 28.05.2024: DIN EN 17124, Ausgabe Juli 2019], genügt.

[1] § 9a eingefügt durch Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union. Anzuwenden ab 20.12.2019.
[2] Geändert durch Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen vom 28.05.2024. Anzuwenden ab 29.05.2024.

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