• Unterstützung bei der Erarbeitung einer Gefahrstoffliste,
  • Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeits- und Ersatzstoffen und Unterstützung bei Erfassung und Kennzeichnung der vorhandenen Gefahrstoffe,
  • Unterstützung bei der Erarbeitung des Gefahrstoffverzeichnisses und der dazugehörigen Betriebs- und Arbeitsanweisungen für Gefahrstoffe gemäß GefStoffV,
  • Hinweise zu Auswahl und richtigem Einsatz von PSA (Kopf- und Gehörschutz, Hand- und Fußschutz, Augen- und Gesichtsschutz, Atemschutz) und Hautschutzmitteln,
  • Hilfe bei Erarbeitung eines Hautschutz- und Hygieneplans,
  • Hinweise zu Auswahl und Einsatz geeigneter Allgemein- und Arbeitsplatzbeleuchtung auf der Baustelle,[1]
  • Durchführung von Arbeitsmedizinischer Vorsorge auf Grundlage der Gefährdungs- und Belastungsanalyse. Für die genannten Tätigkeiten von Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierern sind auf Verlangen des Arbeitgebers folgende Eignungsuntersuchungen sowie nach ArbMedVV gemäß Abstimmung mit dem Arbeitgeber in Abhängigkeit von der Belastung folgende Untersuchungskategorien als Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge durchzuführen:[2]
 
Wichtig

Pflicht- oder Angebotsvorsorge nach ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Anamnese, Untersuchung und Beratung der Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer aufgrund der typischen Gefährdungen durch

  • DGUV Empfehlung "Staubbelastung": Einatmen von Staub bei der Be- und Verarbeitung von Dämmstoffen;
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Hochtemperaturwollen (Faserstäube Kategorie 1A oder 1B): Beeinträchtigung von Atemwegen und Lunge";
  • DGUV Empfehlung "Lärm": Gefahr einer Gehörschädigung beim Arbeiten mit handgeführten Maschinen (z. B. Trennschleifer, Schlagbohrmaschinen);
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen können": Gesundheitsgefährdung der Atemwege durch Umgang mit Glas- und Steinwolle bzw. mineralfaserhaltigen Isolierstoffen;
  • DGUV Empfehlung "Gefährdung der Haut": Gefahr von Erkrankungen der Haut durch allergisch bzw. chemisch-irritativ wirkende Dämm- und Isolierstoffe;
  • DGUV Empfehlung "Atemschutzgeräte (Vorsorge)": Tragen beim Zuschneiden und Einbauen von Isolier- und Dämmstoffen;
  • DGUV Empfehlung "Atemschutzgeräte (Eignung)": Beurteilung der Eignung zum Tragen von Atemschutzgeräten;
  • DGUV Empfehlung "Isocyanate": Gesundheitsgefährdung bei Verwendung isocyanathaltiger Kleb- und Beschichtungsstoffe;
  • DGUV Empfehlung "Belastung des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen": Muskuloskelettale Erkrankungen beim Handhaben schwerer Dämmplatten verbunden mit Zwangshaltungen bei ihrem Einbau über lange Zeiträume;
  • DGUV Empfehlung "Leitfaden für Betriebsärzte zu psychischen Belastungen und den Folgen in der Arbeitswelt": Gefahr von Fehlbeanspruchungen durch hohe Arbeitsintensität verbunden mit häufig wechselnden Baustellen und dadurch beeinträchtigtem Pausenregime.

Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit dem Unternehmen zweckmäßig, folgende Eignungsbeurteilungen zu veranlassen:

  • DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten": Vermeiden von Unfällen und einer Beeinträchtigung der Gesundheit bei Transport der Dämm- und Isolierstoffe zur Baustelle bzw. bei Entsorgung zur Annahmestelle;
  • DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr": Gefahr des Absturzes beim Einbau von Dämm- und Isolierstoffen unter Zuhilfenahme von Leitern und Gerüsten.

Die ausgewiesenen Eignungsbeurteilungen (kursiv) werden über die "Fürsorgepflicht" des Arbeitgebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

Darüber hinaus kann sich bei weiteren Tätigkeiten über die ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

[1] BGHM, Information und Checkliste "Beleuchtung in Arbeitsstätten", 2016
[2] DGUV Empfehlungen für Arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 1. Aufl. 2022.

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