1.1 Definition
Um eine umfassende Prävention zu erreichen und den Sicherheitsstandard mit einem akzeptablen Aufwand weiter zu verbessern, ist es in der Mehrzahl der Unternehmen erforderlich, ein Arbeitsschutz-Managementsystem anzuwenden. D. h., Ziele für den Arbeitsschutz festzulegen und zu vereinbaren, den Arbeitsschutz gezielt zu planen, zu organisieren und systematisch und konsequent als Führungsaufgabe zu managen sowie die Wirksamkeit und Zielerreichung regelmäßig zu ermitteln und bei Bedarf zu verbessern. Unter Managen versteht man ganz allgemein das Ausrichten, Planen, Steuern, Initiieren, Kontrollieren und kontinuierliche Verbessern von Strukturen, Prozessen und Tätigkeiten in sozialen Systemen zum Erreichen festgelegter Ziele. In Anlehnung an das Managen anderer betrieblicher Aufgaben, wie z. B. die Qualitätssicherung und -förderung, bezeichnet man das Managen der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung als Arbeitsschutzmanagement.
Arbeitsschutzmanagement steht damit für eine systematische Organisation und Umsetzung des Arbeitsschutzes sowie für dessen gemeinsame, professionelle, von den Führungskräften gemanagte Umsetzung (systematisches Arbeitsschutzhandeln aller Beschäftigten). Es beruht auf
- den Zielen und Erkenntnissen des klassischen Arbeits- und Gesundheitsschutzes,
- einem zeitgemäßen Arbeitsschutzverständnis,
- der Fokusierung auf die Wirksamkeit und Rechtskonformität sowie
- den Erfordernissen einer geeigneten betrieblichen Organisation eines umfassenden Arbeitsschutzes.
Arbeitsschutzmanagement umfasst ganz allgemein das Managen der erforderlichen betrieblichen Maßnahmen
- zum Schutz der Beschäftigten und Dritter vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren,
- zur betrieblichen Gesundheitsförderung und
- der Anlagensicherheit.
Ziel ist ein systematisches Vorgehen beim Organisieren und Umsetzen des Arbeitsschutzes sowie ein systematisches Arbeitsschutzhandeln aller Beschäftigten. Arbeitsschutz managen ist vor allem ein kontinuierlicher Führungsprozess. Das heißt, Arbeitsschutzmanagement ist der Teil der Unternehmensführung, der die konsequente, effektive und effiziente Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen und sonstiger Vorgaben zum Arbeitsschutz regelt. Ein Arbeitsschutz-Managementsystem
- beschreibt eine Arbeitsschutzpolitik, die dem Handeln im Arbeitsschutz eine verbindliche Ausrichtung gibt,
- definiert i. d. R. jährlich Ziele für die Sicherheit, den Gesundheitsschutz und die betriebliche Gesundheitsförderung und
- legt die Organisation, die Zuständigkeiten, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen, die Ressourcen, die Vorgehensweisen und die Instrumente zur Ermittlung der Wirksamkeit, Angemessenheit und Praktikabilität fest.
Verknüpfung mit anderen Managementsystemen
Ein Arbeitsschutzmanagement sollte immer integraler Bestandteil der Unternehmensführung sein. Eine enge Verknüpfung des AMS mit den im Unternehmen vorhandenen Managementsystemen (z. B. Qualitäts-Managementsystem sowie Umwelt-Managementsystem) ist sehr sinnvoll. Dadurch steht der Arbeitsschutz nicht außerhalb der "normalen" Führungs- und Geschäftsprozesse und ganzheitliche, prozessorientierte Maßnahmen sind erfahrungsgemäß wirkungsvoller. Dieser Gedanke wird durch die DIN ISO 45.001:2018 deutlich gestärkt und dessen Umsetzung erleichtert.
1.2 Hintergrund
Weder der Gesetzgeber noch die Unfallversicherungsträger fordern explizit ein Arbeitsschutz-Managementsystem. Sie tun dies indirekt, indem sie eine geeignete Organisation für den betrieblichen Arbeitsschutz, deren Einbindung in die betrieblichen Führungsstrukturen sowie regelmäßige Wirksamkeitsüberprüfungen fordern (§ 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz). Mit dem "Nationalen Leitfaden für Arbeitsschutz-Managementsysteme" liegen anerkannte Kriterien für eine "geeignete" Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes vor. Das heißt, ein Unternehmen ist gut beraten, wenn es sich bei der Organisation und Umsetzung des Arbeitsschutzes an diesem Leitfaden orientiert, was der Realisierung eines AMS entspricht.
Eine Besonderheit besteht bei Unternehmen, deren Kunden oder Partner ein nachweislich angewendetes Management für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit verlangen oder honorieren. Dies trifft insbesondere bei den Kontraktoren von Unternehmen der Mineralöl- und petrochemischen Industrie zu. Sie verlangen in der Regel von allen Kontraktoren mit mehr als zehn Beschäftigten ein zertifiziertes Sicherheits-, Gesundheits- und Umwelt-Managementsystem nach dem branchenspezifischen AMS-Standard SCC (Sicherheits Certifikat Contraktoren). Durch die Veröffentlichung der DIN ISO 45.001:2018 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Anforderungen mit Leitlinien zur Anwendung" steigt die Relevanz und vermutlich auch die Nachfrage von Unternehmen bei ihren Lieferanten und Partnerfirmen nach einem Zertifikat.
Ausgangspunkte für die Relevanz von Arbeitsschutz-Managementsystemen sind auch die aktuellen Entwicklungen und Herausforde...