Sind Brandschutztüren defekt oder durch Keile o. Ä. außer Funktion gesetzt, kann das im Brandfall sehr schnell fatale Folgen haben: Die Zeit zur Räumung sinkt dramatisch, weil der sehr giftige Brandrauch schnell größere Bereiche eines Gebäudes durchdringt. Gleichzeitig steigen durch die Ausbreitung von Brandgeruch und Rauchschwaden Unruhe und Panik unter den Gebäudenutzern. Das erschwert gerade bei Gebäuden mit einer hohen Zahl von z. T. ortsunkundigen Nutzern (z. B. Behörden mit Publikumsverkehr, Geschäfte, Versammlungsstätten) eine geordnete Räumung erheblich. Natürlich wird so auch der Löschangriff der Feuerwehr schwieriger und gefährlicher.

Nicht zuletzt steigt selbst bei relativ geringfügigen Brandereignissen durch nicht funktionsfähige Rauch- und Brandschutztüren der Sachschaden erheblich, weil in kurzer Zeit große Gebäudeteile durch Rußschäden sanierungsbedürftig werden.

Alle beschriebenen Schäden und Probleme ziehen ggf. gravierende haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Verkeilte oder beschädigte Brandschutztüren werden bei Löscheinsatz und Schadensbeurteilung immer dokumentiert. Ist ein Mensch durch Rauch, Feuer oder bei einer panischen Flucht zu Schaden gekommen und der Verantwortliche feststellbar, muss er mit einer Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung, im schlimmsten Fall wegen fahrlässiger Tötung rechnen. Damit geht es um einen Straftatbestand und nicht mehr nur um einen Haftungs- oder Versicherungsfall. Aber auch wenn es "nur" um Sachschäden geht: Eine Gebäudeversicherung kann die Regulierung eines Rauchschadens ablehnen, wenn eine vorhandene Tür nicht geschlossen oder defekt war.

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