Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
Zusammenfassung
- Rauch- und Brandschutztüren gehören zu den wichtigsten Brandschutzeinrichtungen in Betrieben. Sie sind in gewisser Weise die Lebensversicherung für die Gebäudenutzer: Sie ermöglichen Flucht und Rettung, die in bestimmten Gebäudelagen sonst definitiv nicht sicherzustellen sind.
- Rauch- und Brandschutztüren dienen auch dem Sachwertschutz, weil sie den Brandschaden erheblich begrenzen.
- Rauch- und Brandschutztüren dürfen auf keinen Fall außer Funktion gesetzt und müssen bei Beschädigungen unverzüglich repariert werden – nicht erst dann, wenn die Fachfirma zufällig das nächste Mal im Hause ist.
- Kann im Schadensfall eine Person für verkeilte oder nicht funktionsfähige Türen verantwortlich gemacht werden, ist mit haftungs- und bei Körperschaden mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
- Rauch- und Brandschutztüren müssen regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand und Funktion überprüft werden (in Abhängigkeit von der Benutzungsfrequenz). In großen, viel frequentierten Gebäuden sind regelmäßige, kurze Wartungsintervalle unumgänglich.
- Zugelassene Feststelleinrichtungen an schweren Türen helfen nicht nur, den Betriebsablauf reibungsloser zu machen. Sie sparen auch Wartungskosten, weil die Türen deutlich weniger Bewegungszyklen mitmachen.
- Die Beschäftigten müssen über Funktion und Betrieb dieser Türen regelmäßig unterwiesen werden.
1 Details
1.1 Definition
Rauch- und Brandschutztüren untergliedern ein Gebäude in getrennte Rauch- oder Brandabschnitte. Sie sorgen dafür, dass im Brandfall Rauch und Flammen für eine bestimmte Zeit (bei Türen üblicherweise 30 oder 60 Min. – je nach Ausführung) auf einen Bereich beschränkt bleiben. Auf diese Weise ermöglichen sie die Flucht in benachbarte Bereiche bzw. halten angrenzende Treppenräume als Fluchtwege und als Angriffswege für die Brandbekämpfung rauchfrei. Brandschutzabschlüsse dienen auch dem Sachwertschutz, weil Rauch- und Brandschäden auf die unmittelbar betroffenen Bereiche beschränkt bleiben.
1.2 Hintergrund
Bei Rauch- und Brandschutztüren handelt es sich um spezielle Bauelemente nach DIN 4102 "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen", die entsprechend der Genehmigungslage eingebaut und nachträglich nicht verändert werden dürfen. Die Bauweise solcher Türen ist wegen der besonderen Anforderungen oft sehr massiv (schwere Holz- oder Verbundstoffbauweise, Spezialverglasungen usw.) und zum Teil recht komplex. Türschließer, Schließfolgeregelungen, Dichtungen müssen für eine einwandfreie Funktion stets in ordnungsgemäßen Zustand sein. Außerdem dürfen die Türen in keiner Weise verändert werden (z. B. darf nichts angebohrt, genietet oder geschraubt werden).
Wegen der Tatsache, dass solche Türen stets geschlossen sein müssen und außerdem sehr massiv und damit schwer beweglich sind, gibt es in den Betrieben oft wenig Verständnis für ihre Funktion und Bedeutung. Außerdem sind Rauch- und Brandschutztüren einem gewissen Verschleiß ausgesetzt und deshalb anfällig für Störungen. Das führt immer wieder dazu, dass das gesamte Brandschutzkonzept eines Gebäudes in Wanken kommt, weil Rauch- oder Brandschutztüren entweder irregulär festgesetzt sind oder nicht richtig schließen.
1.3 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften
Der Arbeitgeber muss im Rahmen seiner Organisationspflichten im Arbeitsschutz dafür sorgen, dass notwendige Vorsorgemaßnahmen ergriffen sind. Ebenso hat ein Gebäudebetreiber aus baurechtlichen Gründen die Pflicht, Brandschutzmaßnahmen aufrechtzuerhalten. In den meisten Fällen sind die betrieblich Verantwortlichen unter beiden Aspekten für die Instandhaltung und den ordnungsgemäßen Betrieb von Rauch- und Brandschutztüren zuständig. Bei Anmietungen ist zu klären, wer sich um Unterhalts- und Reparaturmaßnahmen an den Türen kümmern muss. In jedem Fall muss der Arbeitgeber unverzüglich und nachdrücklich auf Mängel hinweisen und dafür sorgen, dass sie behoben werden – von wem auch immer.
Wegen dem oben beschriebenen hohen Unterhaltsbedarf der Türen sind (min. bei größeren, viel frequentierten Gebäuden) enge regelmäßige Wartungsintervalle (z. B. alle 3 Monate) empfehlenswert und erforderlich, um die Funktion zu gewährleisten. Auch wenig benutzte Türen müssen mind. einmal jährlich durch eine befähigte Person überprüft werden.
Um den betrieblichen Alltag reibungsloser zu gestalten und die Versuchung zu minimieren, Türen mit Keilen o. Ä. festzusetzen, sollte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden, ob Rauch- oder Brandschutztüren in bestimmten Bereichen mit zugelassenen Feststelleinrichtungen ausgestattet werden sollten. Dabei ist besonders zu berücksichtigen, ob in den betreffenden Bereichen viele Transportvorgänge ablaufen und/oder Menschen mit Bewegungseinschränkungen die Türen passieren müssen. Allerdings sollte auch berücksichtigt werden, dass es durch das Feststellen der Türen zu unzuträglichen Zugeffekten oder Wärmeverlusten kommen kann. In diesen Fällen können die Türen natürlich auch kraftbetrieben ausgestattet werden – das schlägt allerdings in Beschaffung und Betrieb mit erheblichen Kosten zu Buche.
Auf jeden Fall sollten Sie in den regelmäß...