Überblick
  • Rauch- und Brandschutztüren gehören zu den wichtigsten Brandschutzeinrichtungen in Betrieben. Sie sind in gewisser Weise die Lebensversicherung für die Gebäudenutzer: Sie ermöglichen Flucht und Rettung, die in bestimmten Gebäudelagen sonst definitiv nicht sicherzustellen sind.
  • Rauch- und Brandschutztüren dienen auch dem Sachwertschutz, weil sie den Brandschaden erheblich begrenzen.
  • Rauch- und Brandschutztüren dürfen auf keinen Fall außer Funktion gesetzt und müssen bei Beschädigungen unverzüglich repariert werden – nicht erst dann, wenn die Fachfirma zufällig das nächste Mal im Hause ist.
  • Kann im Schadensfall eine Person für verkeilte oder nicht funktionsfähige Türen verantwortlich gemacht werden, ist mit haftungs- und bei Körperschaden mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
  • Rauch- und Brandschutztüren müssen regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand und Funktion überprüft werden (in Abhängigkeit von der Benutzungsfrequenz). In großen, viel frequentierten Gebäuden sind regelmäßige, kurze Wartungsintervalle unumgänglich.
  • Zugelassene Feststelleinrichtungen an schweren Türen helfen nicht nur, den Betriebsablauf reibungsloser zu machen. Sie sparen auch Wartungskosten, weil die Türen deutlich weniger Bewegungszyklen mitmachen.
  • Die Beschäftigten müssen über Funktion und Betrieb dieser Türen regelmäßig unterwiesen werden.

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