Überblick
  • Arbeitssicherheit ist ein wichtiges Thema für alle Bereiche eines Unternehmens. Um den Austausch über relevante Themen im Arbeitsschutz und der Unfallverhütung zu intensivieren, fordert das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) einen Arbeitsschutzausschuss (ASA).
  • Im ASA sollen Funktionsträger über die Angelegenheiten des Arbeitsschutzes beraten.
  • Der ASA ist kein Beschluss-, sondern ein Beratungsorgan. Die Entscheidung über die zu veranlassenden Maßnahmen liegt beim Arbeitgeber oder seinem Vertreter.
  • Die Vorteile des ASA liegen in der Zusammensetzung unterschiedlicher Funktionsträger. Dies ermöglicht die Betrachtung und den Austausch zu einzelnen Themen aus verschiedenen Blickwinkeln.
  • Der ASA ist für den Unternehmer ein wichtiges Hilfsinstrument, den Arbeitsschutz kontinuierlich zu verbessern.
  • Sie können dem ASA konkrete Fragen und Aufgabenstellungen mit der Bitte um Stellungnahme geben. Dies erhöht den Nutzen.
  • Diskussionen müssen nicht mit jedem Funktionsträger, z. B. Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsarzt separat geführt werden.

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