Überblick
  • Arbeitsschutz im Unternehmen ist eine interdisziplinäre Aufgabe. Nur wenn Gesundheits- und Unfallgefahren am Arbeitsplatz erkannt und geeignete Maßnahmen festgelegt und umgesetzt werden, kann Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet werden.
  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Gefährdungen zu vermeiden bzw. zu verringern. Verfügt er selbst nicht über die nötigen Kenntnisse, kann er zuverlässige und fachkundige Personen damit beauftragen, seine Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen.
  • Bereits ab einem Beschäftigten muss grundsätzlich ein Betriebsarzt sowie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellt werden. Sie beraten den Arbeitgeber und unterstützen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung.
  • Der Betriebsarzt hat den Gesundheitsschutz im Blick, der Fokus der Fachkraft für Arbeitssicherheit liegt auf der Sicherheit der Beschäftigten. Beide Kompetenzen sind für einen wirksamen Arbeitsschutz erforderlich. Beide müssen zusammenarbeiten.
 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

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