Bei der Auswahl der Personen bzw. Unternehmen, die die Prüfung der Feuerlöscher durchführen, muss darauf geachtet werden, dass diese dafür auch befähigt sind. Bedingt durch die Betriebssicherheitsverordnung haben sich die Begrifflichkeiten "Sachkundiger" bzw. "Sachverständiger" etwas gewandelt. Es wird heute i. d. R. meist nur noch von der sog. "befähigten Personen" gesprochen. Doch wer ist befähigt? Die Anforderungen an die befähigten Personen gehen insbesondere aus der TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen" hervor.

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