Zusammenfassung
"Bei uns hat es noch nie gebrannt. Warum sollen wir also die Feuerlöscher prüfen lassen? Das kostet doch nur Geld" Haben Sie sich diese Frage so oder ähnlich auch schon gestellt?
- Jedes Jahr wird in Deutschland ein volkswirtschaftliches Vermögen von mehreren Mrd. Euro durch Feuer vernichtet. Jeder dritte Brand in der Industrie führt zu Sachschäden von mehr als 500.000 EUR. Weitere Schäden, die oft unterschätzt werden, können Verlust von Kunden, Marktanteilen und qualifizierten Mitarbeitern sein.
- Die Feuerversicherung deckt Schäden an Gebäuden und Maschinen ab. Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt laufende Kosten und entgangene Gewinne ab (i. d. R. 12 bis 36 Monate). Der Verlust von Kunden, die zwischenzeitlich zur Konkurrenz abwandern und dort neue Geschäftsbeziehungen aufbauen, und von Mitarbeitern, die aufgrund eines drohenden Arbeitsplatzverlustes den Arbeitgeber wechseln, werden von diesen Versicherungen nicht abgedeckt.
- In jedem Betrieb gibt es potenzielle Brandquellen. Elektrische Anlagen (z. B. Kaffeemaschinen, Produktionsmaschinen) können durch Defekte zur Brandquelle werden. Ebenso Arbeitsprozesse, bei denen drehende Werkzeuge durch Reibung das Material entzünden, oder Heißarbeiten und andere Wärmequellen u. v. m. Fallen Ihnen weitere Beispiele aus Ihrem Betrieb ein?
- Entstehungsbrände lassen sich fast immer mit einem Feuerlöscher gezielt löschen. Es ist daher wichtig, gerade die Entstehungsphase eines Brands zu erkennen und dort die ersten Löschmaßnahmen zu unternehmen.
- Voraussetzung für erfolgreiche Löschversuche mit Feuerlöschern ist das Vorhandensein geeigneter und einsatzbereiter Feuerlöscher. Die Einsatzbereitschaft kann nur durch regelmäßige Prüfungen gewährleistet werden. Zudem müssen die Mitarbeiter wissen, wo die entsprechenden Feuerlöscher sind, wofür sie eingesetzt und wie diese bedient werden.
1 Details
1.1 Definition
Der Unternehmer ist verpflichtet, Feuerlöscheinrichtungen instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen (§ 4 ArbStättV). Die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" konkretisiert unter 7.5.2, dass Feuerlöscher regelmäßig, mind. jedoch alle 2 Jahre, durch einen Fachkundigen geprüft werden müssen. Die Betriebssicherheitsverordnung stellt Anforderungen an die Prüfung von Arbeitsmitteln, an Prüfintervalle und an die Qualifikation von Prüfern. Sie gibt dem Unternehmer auch die Möglichkeit, Prüffristen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung selbst festzulegen.
Verlängerung von Prüfintervallen gut begründen
Eine Verlängerung der Prüfintervalle muss nachvollziehbar begründet werden. Diese Begründung wird bei einem möglichen Schadensfall herangezogen und muss dann auch vor einem Richter standhalten. Das Argument, Kosten einzusparen wird dabei mit Sicherheit nicht anerkannt werden.
1.2 Hintergrund
Bei der Auswahl der Personen bzw. Unternehmen, die die Prüfung der Feuerlöscher durchführen, muss darauf geachtet werden, dass diese dafür auch befähigt sind. Bedingt durch die Betriebssicherheitsverordnung haben sich die Begrifflichkeiten "Sachkundiger" bzw. "Sachverständiger" etwas gewandelt. Es wird heute i. d. R. meist nur noch von der sog. "befähigten Personen" gesprochen. Doch wer ist befähigt? Die Anforderungen an die befähigten Personen gehen insbesondere aus der TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen" hervor.
1.3 Schadensaufkommen
Jedes Jahr brennt es ca. 600.000-mal in Deutschland. Die jährliche Schadensbilanz summiert sich dabei auf:
- ca. 600 Tote,
- ca. 6.000 Schwerverletzte sowie ca. 60.000 Leichtverletzte,
- Sachschäden von mehr als 5 Mrd. EUR.
Diese Zahlen sind gute Gründe, sich im Betrieb mit vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen und mit der Bekämpfung von Entstehungsbränden auseinanderzusetzen. Die Wahrscheinlichkeit in einem Unternehmen von einem Brand betroffen zu sein, lässt sich schon mit verhältnismäßig geringem Aufwand erheblich vermindern.
Doch was nützt es, wenn Mitarbeiter einen Entstehungsbrand löschen wollen, der Feuerlöscher aber nicht funktioniert? Dann verstreicht die effektivste Zeit, ein größeres Schadensausmaß zu verhindern.
Wer im Fall eines Brands das Leben und die Gesundheit seiner Angestellten und seine betrieblichen Vermögenswerte nicht fahrlässig aufs Spiel setzen will, kann Bränden und den daraus resultierenden Folgeschäden mit System vorbeugen. Immerhin sind jährlich rund 150.000 Betriebe betroffen – und rund 80 % dieser betroffenen Betriebe erholen sich von diesen Schäden nicht mehr.
1.4 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften
Die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt immer der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz). Sie wird aber im Rahmen einer Pflichtenübertragung in vielen Unternehmen zumindest teilweise an die Führungskräfte delegiert (§ 13 Abs. 2 ArbSchG).
Zu diesen Pflichten gehört es auch, eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitern im Umgang mit Feuerlöschern zu schulen oder schulen zu lassen ...