Überblick
  • Die Berufskrankheit "Haut" (BK 5101) gehört zu den häufigsten Berufskrankheiten. Ein Großteil davon sind sog. Kontaktekzeme, die aufgrund chemischer Stoffe oder physikalischer Einwirkungen entstehen.
  • Betroffen sind in den meisten Fällen die Hände und Arme. Dies ist nicht verwunderlich, da die Beschäftigten sehr viele Tätigkeiten mit den Händen ausüben.
  • Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass Schutzhandschuhe erforderlich sind, müssen geeignete Schutzhandschuhe ausgewählt werden.
  • Die Auswahl geeigneter Schutzhandschuhe muss durch Fachleute erfolgen, da die Anforderungen sehr unterschiedlich sein können. Gerade bei Schutz vor Chemikalien ist Fachwissen für die richtige Auswahl erforderlich.
  • Schutzhandschuhe müssen getragen werden, wenn dies erforderlich ist. Der Schutz besteht jedoch nur, wenn die Beschäftigten die richtigen Schutzhandschuhe auch tragen.
  • Verletzungen an den Händen führen i. d. R. zu längeren Ausfallzeiten, da die Beschäftigten zahlreiche Tätigkeiten mit den Händen ausführen. Diese Ausfallzeiten lassen sich vermeiden, wenn geeignete Schutzhandschuhe getragen werden.

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