Prof. Dr. Rainer von Kiparski †, Dipl.-Ing. Dirk Haffke
Zusammenfassung
- Maschinen dürfen innerhalb der EU nur in Verkehr gebracht werden, wenn von ihnen beim bestimmungsgemäßen Gebrauch keine Gefahren für Leben und Gesundheit ausgehen.
- Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fordert, dass verwendungsfertige Maschinen ein CE-Zeichen besitzen müssen und der Hersteller eine Konformitätserklärung ausstellen muss.
- Der Hersteller versichert mit der CE-Kennzeichnung seiner Maschine, dass diese den aktuellen EG-Richtlinien entspricht.
- Zur CE-Kennzeichnung an der Maschine gehört immer eine Konformitätserklärung des Herstellers, die rechtsverbindlich unterschrieben ist.
- Nicht verwendungsfertige Maschinen dürfen kein CE-Zeichen für die Maschine erhalten.
- Das CE-Zeichen ist kein Prüfzeichen! Der Hersteller bringt es eigenständig an.
- Sie können nicht zwangsläufig davon ausgehen, dass eine CE-gekennzeichnete Maschine auf jeden Fall sicher ist – auch wenn dies suggeriert wird und eigentlich so vorgegeben ist.
- Sie sollten neue Maschinen vor dem ersten Einsatz im Unternehmen auf wesentliche Sicherheitsaspekte überprüfen, bevor Ihre Mitarbeiter die Maschine benutzen.
- Sollten Sie Maschinen aus einem Nicht-EU-Land in die EU einführen, so müssen Sie die CE-Kennzeichnung sowie das Konformitätsbewertungsverfahren selbst durchführen.
- Sie müssen auch bei neuen Maschinen mit CE-Zeichen und Konformitätserklärung eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.
1 Details
1.1 Definition
Neue Maschinen müssen ein CE-Zeichen besitzen, wenn diese in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fallen. Die Kennzeichnungspflicht gilt ausschließlich für verwendungsfertige Maschinen. Verwendungsfertig sind Maschinen, wenn sie bestimmungsgemäß verwendet werden können, ohne dass weitere Teile eingefügt zu werden brauchen.
Schweißroboter
Ein Schweißroboter darf eine CE-Kennzeichnung erst bekommen, wenn am Aufstellungsort die Richtlinienkonformität hergestellt worden ist und alle Voraussetzungen für die bestimmungsgemäße Verwendung erfüllt sind. Bestandteil des Sicherheitskonzepts für den sicheren Betrieb des Schweißroboters kann z. B. eine trennende Schutzeinrichtung (z. B. Schutzzaun) sein. Erst wenn diese ordnungsgemäß installiert und funktionsfähig ist, ist die Richtlinienkonformität hergestellt (vorausgesetzt alle weiteren Forderungen sind erfüllt).
1.2 Hintergrund
Mit der Maschinenrichtlinie gelten für alle in der EU hergestellten oder in die EU eingeführten Maschinen die gleichen Mindestvoraussetzungen. Da es sich um eine Richtlinie handelt, müssen die Mitgliedstaaten diese in nationales Recht umsetzen. In Deutschland ist dies durch die Maschinenverordnung (9. ProdSV) erfolgt. Nach der Maschinenrichtlinie müssen verwendungsfertige Maschinen die einschlägigen grundlegenden Sicherhits- und Gesundheitsanforderungen des Anhangs I erfüllen. Der Hersteller signalisiert mit der Anbringung des CE-Zeichens an der Maschine, dass die Maschine mit allen anzuwendenden Richtlinien konform ist. Zur CE-Kennzeichnung an der Maschine gehören nach Anhang I Nr. 1.7.3 folgende Angaben, die deutlich sichtbar, lesbar und dauerhaft angebracht sein müssen:
- Name und Anschrift des Herstellers,
- CE-Kennzeichnung gemäß Anhang III der Richtlinie,
- Bezeichnung der Serie oder des Typs,
- ggf. Seriennummer,
- Baujahr.
Zur CE-Kennzeichnung einer Maschine gehört immer auch eine Konformitätserklärung des Herstellers. Diese muss folgende Angaben enthalten:
1.3 Unfall- und Berufskrankheitsgeschehen
Es kommt in der Praxis leider häufiger vor, dass neue Maschinen zwar mit einem CE-Zeichen versehen sind, aber dennoch gravierende Sicherheitsmängel aufweisen. Die Ursachen dafür können z. B. mangelnde Kenntnisse des Herstellers bzgl. Sicherheitsanforderungen oder auch Kosteneinsparpotenziale sein. Unfälle infolge mangelnder Sicherheit neuer Maschinen sind zwar seltener geworden, aber sie treten immer noch auf. Die notwendige CE-Kennzeichnung und die Konformitätserklärungen auf Grundlage der Maschinenrichtlinie haben hier nur bedingt zu einem gestiegenen Sicherheitsniveau geführt. Im Gegenteil, viele...