Der Arbeitgeber ist nicht nur zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet, er muss die festgelegten Maßnahmen auch an veränderte Gegebenheiten im Unternehmen anpassen und eine Verbesserung für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten anstreben.[1] Die Gefährdungsbeurteilung stellt somit einen kontinuierlichen Prozess dar, der in ein bestehendes Managementsystem eingebunden sein sollte. Nur so ist gewährleistet, dass die festgelegten Maßnahmen auf die aktuelle Situation im Unternehmen abgestimmt sind, geltende Rechtsvorschriften eingehalten und der aktuelle Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene berücksichtigt wird. In der Gefährdungsbeurteilung sollte festgelegt sein, wie die Aktualisierung gewährleistet wird. Änderungen sind zu dokumentieren.

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