Der finanzielle und zeitliche Aufwand für die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung rechnet sich – ebenso wie die Erstbeurteilung – insofern, als im Schadensfall z. B. bei Unfällen oder dem Auftreten von Berufskrankheiten nachgewiesen werden kann, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Wird Gefährdungsbeurteilung als kontinuierlicher Prozess verstanden und umgesetzt, so werden Unfälle, krankheitsbedingte Fehlzeiten und Störungen im Betrieb reduziert und betriebliche Abläufe optimiert. Durch den Einsatz neuer Stoffe bzw. Maschinen und Anlagen kann das Gebot zur Einhaltung des Stands der Technik sowie die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten erfüllt werden. Das Unternehmen kann Kosten senken, Ressourcen schonen und die Umweltbelastung reduzieren. Von der Verpflichtung zur Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung profitieren Arbeitgeber und Beschäftigte also gleichermaßen.

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