Überblick
  • Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument im betrieblichen Arbeitsschutz, um Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten und zu verbessern.
  • Unternehmen müssen mit einer zunehmend älteren Belegschaft leistungs- und wettbewerbsfähig bleiben; die Gefährdungsbeurteilung muss deshalb auch kontinuierlich Alter und Altern der Beschäftigten berücksichtigen.
  • Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen – und zwar ab einem Beschäftigten.
  • Die Gefährdungsbeurteilung ist keine einmalige Pflicht, sondern ein kontinuierlicher Prozess, der in ein bestehendes Managementsystem eingebunden sein sollte.
  • Die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Maßnahmen orientieren sich am Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene und müssen bei veränderten Gegebenheiten angepasst werden.
  • Für die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung existieren keine Mindestfristen. Sie ist dann erforderlich, wenn die betrieblichen Gegebenheiten "maßgeblich" verändert werden oder die "Ergebnisse der arbeitsmedizinischen Vorsorge" eine Aktualisierung notwendig machen.

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