Die Substitutionsprüfung ist unternehmerische Pflicht: Ist eine Substitution möglich und verhältnismäßig, so muss sie durchgeführt werden. Arbeitgeber befürchten häufig, dass eine Substitution mit hohem Aufwand und Kosten verbunden ist. Sie muss jedoch im Verhältnis zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten betrachtet werden. Arbeitgeber und Beschäftigte können von einer Substitution eher profitieren:

  • Gefährdungen für Gesundheit und Sicherheit können vermieden bzw. verringert werden, d. h., Kosten für aufwendige technische Schutzmaßnahmen und deren regelmäßige Wartung und Prüfung können entfallen, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen können ggf. reduziert werden.
  • Die Gesundheit der Beschäftigten wird gewährleistet, d. h., die Anzahl der Unfälle und krankheitsbedingte Ausfallzeiten sinken.
  • Weniger Fälle von Berufskrankheit senken die Beiträge an die betriebliche Unfallversicherung.
  • Betriebsstätte und Anlagen sind sicherer, da z. B. Brand- bzw. Explosionsgefahr reduziert werden können.

Substitution ist häufig komplex und erfordert vom Unternehmer weitreichende Entscheidungen. Abwägungsgründe für den betrieblichen Einsatz von Ersatzlösungen enthält Anhang 3 TRGS 600. Am konkreten Beispiel kann der Unternehmer eine Einschätzung vornehmen, wie sich die Ersatzlösung finanziell auswirkt, u. a. im Hinblick auf Kosten für Lager, Transport, Entsorgung, Energie, Versicherung usw. Für weiterreichende Entscheidungen müssen zusätzlich die Auswirkungen auf die Umwelt sowie soziale und ökonomische Faktoren betrachtet werden.

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