Vor Auswahl und Einsatz von Atemschutzgeräten muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Bezogen auf den Atemschutz muss dabei insbesondere ermittelt werden, ob Gefährdungen durch die Umgebungsatmosphäre vorliegen. Er muss für alle Arbeitsvorgänge feststellen, ob Sauerstoffmangel, Schadstoffe oder beides die Atemluft beeinflussen.

Nach Abwägung aller denkbaren Gefährdungen/Belastungen muss eingeschätzt werden, ob das vorliegende Risiko unter Einbeziehung der eventuell bereits vorhandenen Schutzmaßnahmen akzeptabel ist. Kann das Risiko für die Gesundheit oder das Leben des Arbeitnehmers nicht akzeptiert werden, sind weitere Maßnahmen zu treffen, die dieses auf ein vertretbares Maß senken. Der Arbeitgeber muss z. B. dafür sorgen, dass die Atemluft der Beschäftigten so viel Sauerstoff enthält und außerdem so frei von Schadstoffen ist, dass keine Beeinträchtigung der Gesundheit eintreten kann.

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