Überblick
  • Atemschutzgeräte sind Persönliche Schutzausrüstungen (PSA), die den Träger vor dem Einatmen von Schadstoffen aus der Umgebungsatmosphäre oder vor Sauerstoffmangel schützen.
  • Atemschutzgeräte werden z. B. in Bereichen benötigt, in denen

    • nicht genügend Sauerstoff vorhanden ist oder die Gefahr besteht, dass dieser durch den Eintrag von Luftschadstoffen verdrängt wird,
    • Luftschadstoffe in Konzentrationen auftreten können, die eine Schädigung der Gesundheit nach sich ziehen,
    • regelmäßig Atemgifte auftreten.
  • Bevor Atemschutzgeräte eingesetzt werden, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, welche Gefährdungen vorliegen und welche Atemschutzgeräte geeignet sind. Zudem müssen die Personen, die schwere Atemschutzgeräte tragen sollen, arbeitsmedizinisch untersucht werden, um ihre Tauglichkeit festzustellen.
  • Der Umgang mit Atemschutzgeräten, vor allem im Gefahrenfall, ist nicht alltäglich. Aus diesem Grund müssen Personen, die mit Atemschutzgeräten umgehen, theoretisch ausgebildet und regelmäßig von einem erfahrenen Ausbilder praktisch geschult und unterwiesen werden. Der Arbeitgeber ist auch dafür verantwortlich, dass nur geeignete und unterwiesene Mitarbeiter Tätigkeiten unter Atemschutz ausführen.
  • Werden diese Vorgaben vernachlässigt, steigt das Risiko eines unsachgemäßen Umgangs mit Atemschutzgeräten. Schwere gesundheitliche Schäden oder der Tod des Atemschutzträgers können die Folge sein. Im Schadensfall sind straf- oder zivilrechtliche Haftungsansprüche dem Arbeitgeber und seinen Verantwortlichen gegenüber die Regel.

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