Überblick
  • Schadensereignisse in der Industrie oder auch im privaten Bereich zeigen immer wieder, dass trotz aller Bemühungen Notfälle, wie Unfälle, Brände, Explosionen, Umweltschäden durch Chemieunfälle etc., nie ganz auszuschließen sind.
  • Was ist zu tun, wenn es zu einem Arbeitsunfall, einem Brand, einer Explosion, Gasaustritt, Auslaufen von Chemikalien, Energieausfall, Sturmschäden, Wasserschäden/Hochwasser oder Sabotage kommt? Sind im Vorfeld im Rahmen einer Notfallplanung Regelungen getroffen worden, was in den einzelnen Situationen zu tun ist bzw. wie diese Situationen vermieden werden können?
  • Bei Schadensereignissen kommt je nach Situation Hektik auf. Es ist daher wichtig, klare Anweisungen zu formulieren, wer was in welcher Situation zu tun hat.
  • Diese Abläufe müssen regelmäßig geübt werden, damit sie im Schadensfall auch reibungslos funktionieren. Mögliche Schwachstellen können dabei erkannt und beseitigt werden.
  • "Bei uns brennt es nie …": Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.
  • Eines der bekanntesten Ereignisse ist der Brand am Düsseldorfer Flughafen 1996 mit 17 Toten und 150 Mio. EUR Brandschaden. Durch Heißarbeiten an einer Dehnungsfuge wurde eine Brandkatastrophe ausgelöst, die ihre Schwere in etwa 40 wesentlichen Verstößen begründet findet.
  • Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst wird.
  • Der Arbeitgeber muss Maßnahmen planen, durchführen und überwachen, die insbesondere für den Fall des Entstehens von Bränden, von Explosionen, des unkontrollierten Austretens von Stoffen und von sonstigen gefährlichen Störungen des Betriebsablaufs geboten sind.
  • Eine Regelung dafür ist z. B. ein Freigabeverfahren für alle Heißarbeiten (sog. Schweißschein).
  • Der Arbeitgeber muss eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen.
  • Bei Anlagen nach der Störfall-Verordnung ist die Notfallplanung Bestandteil des Genehmigungsverfahrens.

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