Zusammenfassung
- Schadensereignisse in der Industrie oder auch im privaten Bereich zeigen immer wieder, dass trotz aller Bemühungen Notfälle, wie Unfälle, Brände, Explosionen, Umweltschäden durch Chemieunfälle etc., nie ganz auszuschließen sind.
- Was ist zu tun, wenn es zu einem Arbeitsunfall, einem Brand, einer Explosion, Gasaustritt, Auslaufen von Chemikalien, Energieausfall, Sturmschäden, Wasserschäden/Hochwasser oder Sabotage kommt? Sind im Vorfeld im Rahmen einer Notfallplanung Regelungen getroffen worden, was in den einzelnen Situationen zu tun ist bzw. wie diese Situationen vermieden werden können?
- Bei Schadensereignissen kommt je nach Situation Hektik auf. Es ist daher wichtig, klare Anweisungen zu formulieren, wer was in welcher Situation zu tun hat.
- Diese Abläufe müssen regelmäßig geübt werden, damit sie im Schadensfall auch reibungslos funktionieren. Mögliche Schwachstellen können dabei erkannt und beseitigt werden.
- "Bei uns brennt es nie …": Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.
- Eines der bekanntesten Ereignisse ist der Brand am Düsseldorfer Flughafen 1996 mit 17 Toten und 150 Mio. EUR Brandschaden. Durch Heißarbeiten an einer Dehnungsfuge wurde eine Brandkatastrophe ausgelöst, die ihre Schwere in etwa 40 wesentlichen Verstößen begründet findet.
- Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst wird.
- Der Arbeitgeber muss Maßnahmen planen, durchführen und überwachen, die insbesondere für den Fall des Entstehens von Bränden, von Explosionen, des unkontrollierten Austretens von Stoffen und von sonstigen gefährlichen Störungen des Betriebsablaufs geboten sind.
- Eine Regelung dafür ist z. B. ein Freigabeverfahren für alle Heißarbeiten (sog. Schweißschein).
- Der Arbeitgeber muss eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen.
- Bei Anlagen nach der Störfall-Verordnung ist die Notfallplanung Bestandteil des Genehmigungsverfahrens.
1 Details
1.1 Definition
Eine Notfallplanung beschreibt Maßnahmen, die je nach Ereignis ergriffen werden sollen. Das Ereignis kann z. B. ein Arbeitsunfall, ein Brand, eine Explosion, ein Gasaustritt, das Auslaufen von Chemikalien, Energieausfall, Sturmschäden, Wasserschäden/Hochwasser oder Sabotage sein. Grundsätzlich kann als Notfall jedes Ereignis bezeichnet werden, bei dem es zu Schädigung von Personen, Sachwerten oder der Umwelt kommt.
Bei Anlagen nach der Störfall-Verordnung sind Notfallmaßnahmen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorgeschrieben.
1.2 Hintergrund
Notfallsituationen können ganz unterschiedliche Ursachen haben. Arbeitsunfälle und Brände sind die häufigsten Notfälle. Arbeitsunfälle sollen durch geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen vermieden werden. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass Unfälle nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Was ist dann zu tun? Wer kann Erste Hilfe leisten? Wo gibt es Erste Hilfe-Materialien? Wie ist die Notruf-Nummer? Wer muss informiert werden?
Die Vermeidung von Bränden ist ebenfalls ein zentrales Thema. Bestimmte Schutzmaßnahmen tragen dazu bei, Brände zu verhüten. Beispiele dafür sind Regelungen für alle Heißarbeiten (z. B. Schweißschein). Doch was ist zu tun, wenn es dennoch brennt? Welche Brandschutzeinrichtungen gibt es? Welche Handfeuerlöscher werden wofür benutzt und wie werden sie bedient? Welche Notruf-Nummer gibt es? Müssen Bereiche evakuiert werden? Wenn ja, wer macht das und wie läuft es ab?
Gibt es Flucht- und Rettungswege? Sind diese gekennzeichnet und jederzeit frei zugänglich? Wer überwacht das?
Wie werden Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen (Gase, brennbare Stäube) geregelt? Welche Schutzmaßnahmen sind notwendig? Was ist zu tun, wenn es zur Explosion gekommen ist?
Was ist bei einem Gasaustritt zu tun? Müssen Bereiche sofort evakuiert werden? Wo gibt es Absperrventile? Wer betätigt bei Gasaustritt die Absperrventile? Wer darf betroffene Bereiche betreten? Wer gibt die Bereiche wieder frei?
Was ist bei Energieausfall zu tun? Gibt es eine Notstromversorgung? Gibt es kritische Bereiche oder Anlagen, die kontrolliert heruntergefahren werden müssen? Ist definiert, wer sich um die Wiederherstellung der Energieversorgung kümmert? Gibt es Rufbereitschaften für den Fall, dass die zuständigen Personen nicht immer anwesend sind? Wie können die Personen auf dem Betriebsgelände verständigt werden?
Was ist bei Wasserschäden z. B. durch Leitungsbruch zu tun? Wer ist zu verständigen? Wo sind Absperrventile?
Welche Maßnahmen sind erforderlich, wenn z.B. Chemikalien in die Kanalisation oder in Gewässer gelangt sind? Wer muss informiert werden? Welche Aufsaugmaterialien gibt es ...