Es gibt immer wieder Unfälle oder Gesundheitsgefährdungen, die durch den Einsatz ungeeigneter PSA ausgelöst wurden. Wenn es im Betrieb keine klaren Regelungen gibt, wer PSA auswählen darf, sind mögliche Fehleinsätze wahrscheinlich. Die Auswahl sollte von der Fachkraft für Arbeitssicherheit in Absprache mit dem Betriebsarzt erfolgen.

 
Praxis-Tipp

Eindeutige Regelung wichtig

Treffen Sie in Ihrem Unternehmen eine eindeutige Regelung, wer die Auswahl von PSA vornimmt. Damit können mögliche Fehlerquellen vermieden werden. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist dafür sehr gut geeignet aufgrund

  • der umfangreichen Kenntnisse über die Einsatzbedingungen,
  • die zu reduzierenden Gefährdungen und
  • die Wirkweisen von PSA.

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