Die Beurteilung der psychischen Belastungen kann in unterschiedlicher Form erfolgen, demnach ergeben sich auch unterschiedliche Kostenbetrachtungen. Zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen für eine Gefährdungsbeurteilung kann stufenweise in die Thematik eingestiegen werden. Im Minimum und damit mit geringeren Kosten verbunden wären hierbei durchzuführen:
- Prüfung vorhandener Auffälligkeiten bzw. bekannter Fehlbelastungen anhand der Routinedaten des Unternehmens und Rückmeldungen aus dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM);
- Auswahl eines Instruments aus der BAuA-Toolbox "Orientierende Verfahren" zur Analyse der psychischen Belastungen;
- Bei Auffälligkeiten weitere Analysen aus der Gruppe der Screening- oder Expertenverfahren.
Möchte man bereits zu Beginn ein genaues Bild zur psychosozialen Gesundheit im Betrieb erhalten, welches auch im Hinblick auf das BEM und ein betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) sinnvoll ist, eignet sich eine differenzierte Mitarbeiterbefragung unter Berücksichtigung der Beanspruchungen und anschließenden Workshops zur Thematik. In beiden Fällen lässt sich eine gute Kosten-Nutzen-Relation wie folgt darstellen:
Durchführung nur zur Erfüllung § 5 Arbeitsschutzgesetz:
- rechtliche Anforderung wäre damit erfüllt;
- Auffälligkeiten werden gefunden und erlauben ein zielführendes Handeln oder geben Hinweise für weitere Analysen;
- keine umfangreichen Analysen gleich zu Beginn, damit geringere Kosten;
- schnellere und organisatorisch einfachere Variante.
Umfangreiche Analyse zur psychosozialen Gesundheit im Betrieb:
- Erfassung aller Merkmale, d. h. der Belastungen und Beanspruchungen; damit sind höhere Kosten aber auch umfangreiche und genaue Informationen zur Thematik möglich;
- Aussagen zur Arbeitsfähigkeit, zum Burnout- und zum Stress-Risiko sind möglich;
- Aussagen zur Strategie eines ganzheitlichen Gesundheitsmanagements (BEM, BGM und Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement) sowie zu einem Demografie- und Fehlzeitenmanagement.
Den Kosten stehen auch ein wirtschaftlicher Nutzen für das Unternehmen und ein persönlicher Nutzen für die Beschäftigten gegenüber:
- Die Reduzierung, ggf. sogar Vermeidung von gesundheitsbeeinträchtigenden psychischen Belastungen wirken sich positiv auf das Fehlzeitenverhalten und die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten aus;
- Das "Wohlfühlen am Arbeitsplatz" und damit die Verbundenheit mit dem Unternehmen wird steigen;
- Die Gesundheit der Beschäftigten bleibt erhalten bzw. wird verbessert, damit verbunden eine höhere Lebensqualität und Beschäftigungsfähigkeit bis zur Rente.