Mythen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist freiwillig.
Eine Gefährdungsbeurteilung muss nicht nur für physische, sondern auch für psychische Belastungen am Arbeitsplatz erstellt werden. Seit 2013 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, mögliche psychische Gefährdungen gemäß dem Arbeitsschutzgesetz an allen Arbeitsplätzen zu beurteilen.
Psychische Belastungen sind individuell und können deshalb nicht in einer Gefährdungsbeurteilung bewertet werden.
Die psychische Beanspruchung ist individuell und situationsabhängig. Das Ziel der Beurteilung ist es, Belastungen zu identifizieren, die sich auf die Mehrheit der Beschäftigten auswirken könnten.
Die Gefährdungsbeurteilung legt psychische Erkrankungen der Beschäftigten offen.
Die Beurteilung konzentriert sich auf die Ermittlung möglicher Belastungsfaktoren bei der Arbeit, nicht auf die Offenlegung von individuellen psychischen Erkrankungen der Mitarbeitenden. Befragungen der Mitarbeitenden sollten anonymisiert und ohne Abfrage sensibler persönlicher Daten stattfinden.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen bringt keinen Nutzen für das Unternehmen.
Die Beurteilung bietet Chancen zur Weiterentwicklung des Unternehmens, indem potenzielle Gefährdungen erkannt und Maßnahmen für bessere Arbeitsbedingungen umgesetzt werden.
"Bei uns gibt es keine psychischen Gefährdungen"
Jeder Arbeitsplatz birgt psychische Belastungen. Es ist entscheidend, diese zu analysieren, um langfristigen Stress und physische Erkrankungen zu verhindern.
Potenzielle psychische Belastung
Die psychische Beanspruchung, als unmittelbare Auswirkung von psychischen Belastungen unter individuellen Voraussetzungen, variiert stark von Person zu Person. Es ist nicht nur eine persönliche, sondern auch eine situationsabhängige Erfahrung. Eine Belastung kann von derselben Person heute als stark empfunden werden, während sie morgen als wesentlich weniger intensiv wahrgenommen wird. Das Ziel der psychischen Gefährdungsbeurteilung liegt darin, Belastungen zu identifizieren, die bei einem Großteil der Beschäftigten zu negativen Beanspruchungen führen können. Diese negativen Beanspruchungen wiederum können zu erheblichen Folgen führen, die es zu minimieren oder zu verhindern gilt. Es ist wichtig zu betonen, dass es sich bei der psychischen Beanspruchung immer um eine potenzielle Belastung handelt, nicht um eine zwangsläufige Notwendigkeit.
Gefährdungsbeurteilung als moralische Verantwortung
Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sollte nicht nur als gesetzliche Pflicht, sondern als moralische Verantwortung gegenüber den Beschäftigten betrachtet werden. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für den Arbeitsschutz und sollte diese ernst nehmen, um im Schadensfall gut aufgestellt zu sein. Die gesetzliche Vorgabe zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen sollte als Chance betrachtet werden. Es zahlt sich aus, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um die psychische Gesundheit der Beschäftigten zu fördern und die Arbeitsbedingungen zu verbessern .
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