Abfälle werden definiert als "Stoffe oder Gegenstände", die nicht zielgerichtet hergestellt werden. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen sowie zwischen Abfällen zur Verwertung bzw. zur Beseitigung. Maßnahmen zur Abfallvermeidung setzen an, bevor ein Stoff, ein Material oder ein Erzeugnis zu Abfall wird. Ziel ist letztlich, die Abfallmenge zu verringern.

 
Wichtig

Mengen an gefährlichen Abfällen in Deutschland

Die Menge gefährlicher Abfälle aus Produktion und Gewerbe lag 1999 bei ca. 7 Mio. Tonnen und betrug im Jahr 2018 ca. 9 Mio. Tonnen. Im Jahr 2018 landeten insgesamt ca. 26 Mio. Tonnen gefährliche Abfälle auf Deponien und in Verbrennungs- und Behandlungsanlagen (Begleitscheine als Berechnungsgrundlage, Quelle: UBA/Statistisches Bundesamt).

Verminderung der Abfallmenge

Die Menge an Abfall kann z. B. dadurch verringert werden, dass:

  • langlebige Produkte verwendet werden,
  • Mehrweg statt Einweg benutzt wird, z. B. wieder verwendbare Produkte, wieder befüllbare Behälter,
  • Recyclingprodukte verwendet werden, z. B. Produkte aus 100 % Altpapier,
  • abfallarme Verfahren bzw. Anlagen, z. B. anlageninterne Kreislaufführung von Stoffen, eingesetzt werden,
  • abfallarme Produkte, Erzeugnisse beschafft und konzipiert werden.

Verminderung der Schädlichkeit durch:

  • Einsatz von nicht oder weniger gefährlichen Stoffen (Substitution),
  • Verfahren bzw. Anlagen, bei denen keine oder weniger gefährliche Abfälle entstehen,
  • Gestaltung schadstoffarmer Produkte, Erzeugnisse.
 
Praxis-Tipp

Erfinden Sie das Rad nicht neu, nutzen Sie verfügbare Informationen

Im Auftrag des Umweltbundesamts wurden zunächst die in Deutschland und anderen Ländern realisierten oder als geeignet anerkannten Maßnahmen zur Abfallvermeidung erfasst (vgl. Umweltbundesamt, Texte Nr. 59/2010). Die ca. 300 Einzelmaßnahmen wurden anschließend bewertet, geeignete Maßnahmen für ein nationales Abfallvermeidungsprogramm werden vorgeschlagen ("Inhaltliche Umsetzung von Art. 29 der Richtlinie 2008/98/EG – Wissenschaftlich-technische Grundlagen für ein bundesweites Abfallvermeidungsprogramm" (2013), www.umweltbundesamt.de). Das "Abfallvermeidungsprogramm – des Bundes unter Beteilung der Länder" wurde am 31.7.2013 beschlossen (www.bmu.de).

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