Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
1.1 Definition
ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" definiert Pausenräume als "Räume, die der Erholung der Arbeitnehmer während der Pausen dienen". Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, dass "bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, … den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind". Grundsätzlich können auch Kantinen als Pausenräume genutzt werden, wenn Beschäftigte sich ohne Verzehrzwang dort aufhalten können.
1.2 Hintergrund
In produzierenden Unternehmen werden häufig Fragen der Größe, Lage und Ausstattung von Pausenräumen und -bereichen diskutiert. Pausenräume müssen nach Anhang 4.2 Arbeitsstättenverordnung
- leicht erreichbar an ungefährdeter Stelle und in ausreichender Größe eingerichtet werden und
- entsprechend der Anzahl der Benutzer mit leicht zu reinigenden Tischen und Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne ausgestattet werden.
Wenn die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsstätte dies erfordert, müssen sie als separate Räume gestaltet sein.
Die ASR A4.2 nennt darüber hinaus als erforderliche Ausstattung:
- Kleiderablagen und Trinkwasser nach Bedarf,
- Abfallbehälter mit Deckel,
- Möglichkeiten zum Wärmen oder Kühlen von Speisen und Getränken, wenn keine Kantine vorhanden ist oder ein Beschäftigter aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen ist, sich selbst zu versorgen.
In der Regel sind diese verbindlichen Anforderungen unstrittig. Es geht vielmehr darum, ob und wie auf dieser Mindestbasis eine zweckmäßige und ansprechende Pausenatmosphäre geschaffen werden kann. In Bürobetrieben geht es demgegenüber oft um die Frage, ob die Einrichtung von Pausenräumen überhaupt nötig und sinnvoll ist.
1.3 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften
Pausenräume sind ein nicht unwesentlicher Ausdruck der Unternehmenskultur nach außen wie nach innen.
Nach außen sind Pausenräume Visitenkarten der Betriebe, nicht anders als Empfangsbereiche oder Besprechungsräume – auch wenn es auf den ersten Blick nicht so scheint. Zwar gelangt längst nicht jeder Besucher dorthin, aber doch viele, z. B. Monteure, Lieferanten, Zeitarbeiter, Praktikanten, Bewerber, Geschäftspartner, Gäste und schließlich auch Aufsichtsbehörden oder Auditoren. Ein schlecht gepflegter, unzureichender Pausenraum lässt auf mangelhafte Betriebsstrukturen, Desinteresse an den Angelegenheiten der Beschäftigten und eine allgemein unterentwickelte Firmenkultur schließen. Das prägt das Bild des Betriebs mit!
Umgekehrt unterstreicht ein attraktiver Pausenraum gerade bei potenziellen Mitarbeitern die Aussicht auf gute, geregelte Arbeitsbedingungen und eine positive Arbeitsatmosphäre – sicher auch bei denen, die die Gestaltung des Pausenraumes kaum als Kriterium bei der Auswahl eines Arbeitsplatzes angeben würden.
Pausenräume sind ein wesentlicher Baustein für die innerbetriebliche Kommunikation. Wenn auch die Gespräche in den Pausen gerne als Büroklatsch oder Teeküchengeflüster abqualifiziert werden, sollte man die Bedeutung des informellen Kontaktes unter Kollegen nicht unterschätzen. Wer mehr oder weniger regelmäßig auch privat ein paar Worte wechselt, fällt nicht so schnell über andere her, wenn es im dienstlichen Bereich schwierig wird. Wer den Kollegen beim Kaffee kennen lernt, weiß sein Verhalten auch in beruflichen Belangen besser einzuschätzen.
Gerade an Arbeitsplätzen, in denen aufgrund der Betriebs- und Arbeitsstruktur während der Arbeit wenig direkter Austausch stattfindet (z. B. in Betrieben mit einer großen Zahl von Einzelarbeitsräumen), sollten den Pausenbereichen als Kommunikations- und Kontaktmöglichkeit besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. In den ganz neuen Arbeitswelten (z. B. den modernen Formen von Gemeinschafts- oder Teambüros ohne fest zugewiesene Arbeitsplätze) stellen die Pausenbereiche einen Schwerpunkt in der Raumgestaltung dar. In einer Arbeitswirklichkeit, in der feste Pausenregelungen nicht mehr vorgesehen sind, soll hier eine Kreativität fördernde, motivierende und auflockernde Atmosphäre dazu beitragen, dass auch und gerade bei Kaffee und Brötchen produktive Ideen entstehen.
1.4 Folgen von Verstößen
Auch wenn es oft auf den ersten Blick als die für alle Seiten bequemste Lösung erscheint, wenn die Beschäftigten ihre Pausen irgendwo nebenbei im Arbeitsraum verbringen, sprechen viele gute Gründe dagegen:
So gilt es als arbeitspsychologisch gesichert, dass ein Ortswechsel verbunden mit den dabei unvermeidlichen paar Schritten Bewegung ganz erheblich zum gewünschten Abstands- und Erholungseffekt beiträgt. Auch wenn subjektiv der Eindruck überwiegt, dass man "Zeit spart", wenn man sein Brot eben mal so nebenbei isst, führt dieses Verhalten messbar zu einer geringeren Erholung und kann langfristig wesentlich zum Stressaufbau am Arbeitsplatz beitragen.
Die im Arbeitsbereich verbrachten Pausenzeiten sind oft völlig ungeregelt. Dadurch fällt es ...