Der Idealzustand von baulich getrennten Wegen für Fahrzeuge und Fußgänger lässt sich in vielen Fällen nicht realisieren – auch wenn dies wünschenswert wäre. Folgende Beispiele zeigen Lösungsansätze:

 
Praxis-Beispiel

Beispiel 1

In einem Betrieb führt ein häufig benutzter Fußweg unmittelbar vor einer mäßig beleuchteten Hallenausfahrt vorbei. Dieses Hallentor wird oft durch Gabelstapler passiert. Aufgrund der Betriebsgröße fahren die Stapler auch hier mit erhöhter Geschwindigkeit. Unfälle mit fatalen Folgen sind vorprogrammiert. Neben der Anweisung, im Bereich der Torausfahrt die Geschwindigkeit zu reduzieren, bietet sich in diesem Fall auch eine technische Lösung an: Beim Verlassen der Halle wird durch eine Lichtschranke rechtzeitig an der Außenseite eine auffällige Blitzleuchte aktiviert, die Personen vor dem nahenden Stapler warnt.

 
Praxis-Beispiel

Beispiel 2

In einem Betrieb, der in den 50er Jahren erbaut wurde, sind mehrere Hallen mit einem Querbau (Abb. 1) verbunden. In diesem Querbau findet starker Staplerverkehr statt, um die Packstoffe in die Produktionsbereiche zu bringen und die hergestellten Waren abzutransportieren. Der Querbau wird ebenfalls von Fußgängern genutzt.

Aus Brandschutzgründen ist der Querbau in mehrere Brandschutzabschnitte unterteilt. Dies führt entlang des Querbaus zu mehreren Verengungen im Bereich der Brandschutztüren. Eine Trennung von Fahr- und Fußwegen ist aufgrund der baulichen Situation nicht möglich. Es wurden daher folgende Schutzmaßnahmen getroffen:

  • An jedem Hallenausgang wurde im Bereich des Querbaus ein 360° Rundumsicht-Spiegel installiert. Er ermöglicht sowohl den Staplerfahrern als auch den Fußgängern, andere "Verkehrsteilnehmer" (Stapler, Fußgänger) zu erkennen.
  • Jeder Stapler hat neben einem Rückfahrscheinwerfer auch einen Frontscheinwerfer. Dieser Lichtkegel ermöglicht aufgrund der räumlichen Gestaltung des Querbaus eine gute Wahrnehmung der Stapler.
  • Ein Hupen bei Hallenaus- bzw. Einfahrten ist per Arbeitsanweisung vorgeschrieben.
  • Die Geschwindigkeit der Stapler wurde technisch eingeschränkt.
  • Die besondere Gefahrensituation durch gemeinsamen Fahrzeug- und Fußgängerverkehr in diesem Unternehmensbereich ist Bestandteil jeder Erst- und Jahresunterweisung.

Abb. 1: Blick in den Querbau

 
Praxis-Beispiel

Beispiel 3

In einem Hallenbereich wird Ware mit Staplern einspurig abtransportiert. Eine bauliche Trennung zwischen Fahr- und Fußweg ist aufgrund der Platzverhältnisse nicht möglich. Außerdem müssen die Mitarbeiter Paletten manuell zwischen die Anlagen transportieren. Es wurde daher eine optische Trennung mittels Markierung und am Boden befestigten Pollern gewählt (Abb. 2). Zusätzlich wurden Sichtspiegel an den Stellen angebracht, an denen die Mitarbeiter aus den Anlagenbereichen in den Fahrweg treten.

Abb. 2: Kennzeichnung bzw. Abtrennung von Fuß- und Fahrweg

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