Dipl.-Ing. Andreas Voigt, Dipl.-Ing. (FH) Simone Arndt
Die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators erzeugt zweifellos Kosten. Seine Leistungen werden in Deutschland bislang jedoch nicht durch eine der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vergleichbare Grundlage vergütet. Es gibt allerdings Erfahrungswerte, die den angemessenen Aufwand für eine sachgerechte Tätigkeit des Koordinators in der Planungs- und Ausführungsphase widerspiegeln und die sich in entsprechenden Empfehlungen und Literaturveröffentlichungen der Fachkreise nachlesen lassen. Grob abgeschätzt belaufen sich die Honorarkosten für den Koordinator auf etwa 0,2 bis 0,3 % der Gesamtbausumme für mittlere Bauvorhaben. Allerdings ergibt sich keine zwangsläufige Linearität. Je größer die Bausumme ist, so besagen die bisherigen Trends, desto geringer beläuft sich der prozentuale Anteil der Honorarkosten für den Koordinator.
Ein direkter wirtschaftlicher Nutzen aus der Bestellung des Koordinators lässt sich im Zuge der bisherigen Praxiserfahrungen nicht ohne Weiteres darstellen. Jedoch sind aus der langjährigen Erfahrung der Verfasserin Einflussnahmen auf eine zielgerichtete und fachgerechte Ausschreibung von Leistungen zu gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen möglich, die zumindest schon vor Beginn der Bauausführung eine einigermaßen gesicherte Höhe der Vergütung wahrscheinlich werden lassen. Auch können durch die Analyse des Koordinators zu möglichen Gefährdungen und diesbezüglich erforderlichen Schutzmaßnahmen in der Planungsphase bereits Aufwandsabschätzungen für auszuschreibende Sicherheitseinrichtungen vorgenommen werden. Das erzeugt höhere Kostensicherheit und -transparenz.
Aus der Verpflichtung, bereits in der Ausführungsplanung des Bauvorhabens die späteren Instandhaltungsarbeiten aus Sicht der sicheren Durchführung zu betrachten, können sich für die Bauherren und insbesondere die späteren Betreiber der baulichen Anlagen ebenfalls echte Kostenersparnisse für den Zeitraum des Betreibens der Bauten ergeben. Immerhin werden bereits in der Planung des Bauwerks die Betriebskosten für die gesamte Lebensdauer zu etwa 70 bis 90 % festgelegt. Der dabei nicht unerhebliche Anteil für die Instandhaltungsarbeiten lässt sich durch die Einflussnahme des Koordinators in der Planungsphase kostensenkend beeinflussen.
Insgesamt kann also die rechtzeitige Beauftragung eines geeigneten Koordinators dazu beitragen, dass die Gesamtkosten für den Bau und das Betreiben eines Bauwerks optimiert werden.
Neben diesem Sachverhalt der möglichen Kostenoptimierung erfahren die Bauherren genauso durch eine rechtzeitige und auskömmliche Beauftragung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren stärkere Rechtssicherheit als Folge sinnfälliger Pflichtenübertragungen und auch einen Gewinn an Image. Gerade Bauherren der Industrie und auch der öffentlichen Hand stehen in besonderem Fokus des öffentlichen Interesses und möchten ihren Namen nicht im Zusammenhang von Arbeitsunfällen auf Baustellen veröffentlicht sehen.