Gerade in kleineren Betrieben erscheinen Brandschutzordnungen nach DIN oft zu sperrig und abgehoben. Z. B. dürfen auf dem Alarmplan streng genommen keine weiteren als die in der DIN vorgegebenen Informationen ergänzt werden (z. B. Bereitschaftsnummern von Haustechnik, Vermietern, Versorgern usw., Verhalten bei medizinischen Notfällen u. a.). Vielfach ist es dann sinnvoller, die erforderlichen Informationen kurz, konkret und praxisnah auf einem selbst gestalteten Aushang und/oder einem Informationsblatt zusammenzustellen, das ggf. auch als Unterweisungsbestätigung von neuen Beschäftigten oder Fremdfirmenmitarbeitern unterschrieben werden kann.

In größeren Einrichtungen wie Schulen/Hochschulen, Krankenhäusern, Behörden und anderen größeren Verwaltungen sowie Großbetrieben werden zunehmend umfangreichere Notfallkonzepte installiert, die auch äußere Bedrohungen wie Amoktaten, betriebliche Notfalllagen u. a. umfassen. Die Inhalte solcher und der klassischen Brandschutzdokumente, die manchmal in unterschiedlichen Organisationsbereichen verantwortet werden, müssen auf jeden Fall eng aufeinander abgestimmt werden, weil sonst kaum einer die daraus abzuleitenden Handlungsmuster unterscheiden und richtig anwenden kann. Am besten ist es, nur eine Notfallorganisationsstruktur zu betreiben, auch wenn dabei ggf. von bestimmten DIN-Strukturen abgewichen werden muss.

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