Überblick
  • Wer kennt das nicht: Mitarbeiter tragen trotz Unterweisung keine PSA oder verwenden Betriebsmittel nicht bestimmungsgemäß.
  • Sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Gesundheit der Beschäftigten nicht zu beeinträchtigen, sondern möglichst zu fördern, ist zu allererst die Aufgabe des Arbeitgebers.
  • Ein wirkungsvoller Arbeits- und Gesundheitsschutz ist jedoch ohne eine aktive Mitwirkung der Mitarbeiter nicht möglich. Der Arbeitgeber kann bzw. muss durch technische und organisatorische Maßnahmen zwar die Gefährdungen möglichst ausschalten oder zumindest auf ein vertretbares Maß reduzieren. Restrisiken bleiben in vielen Fällen aber erhalten bzw. entstehen durch menschliches Fehlverhalten.
  • Der Arbeits- und Gesundheitsschutz trägt zur Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten bei und liegt deshalb auch im Interesse jedes Mitarbeiters.
  • Die erste Aufgabe der Beschäftigten im Arbeits- und Gesundheitsschutz ist es, sich bewusst zu machen, dass man selbst etwas für die Erhaltung der eigenen Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit sowie die der Kollegen tun kann und muss. Daraus folgt, dass man mit der gebotenen Vor- und Umsicht handelt, die Anweisungen für ein sicheres und gesundes Arbeiten konsequent umsetzt, Arbeitsmittel und die Persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß verwendet und Sicherheitsmängel (sicherheitswidrige Zustände und Verhaltensweisen), wenn möglich, selbst abstellt und/oder umgehend meldet.
  • Aktive Mitwirkung der Mitarbeiter bedeutet aber auch, die betroffenen Mitarbeiter insbesondere bei der Gefährdungsermittlung, der Auswertung von Beinaheunfällen und Unfällen sowie der Lösung von Sicherheitsproblemen aktiv einzubeziehen.
  • Vielen Mitarbeitern sind ihre Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht bekannt. Sie nehmen den Arbeits- und Gesundheitsschutz häufig vor allem als Pflicht zur Befolgung vieler Anweisungen (Ein- und Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Verfahrensanweisungen, Beschilderungen etc.) wahr, aus denen für sie ein zusätzlicher Aufwand resultiert. Die Aufgaben der Mitarbeiter im Arbeits- und Gesundheitsschutz müssen deshalb schriftlich festgelegt (z. B. im Rahmen des Arbeitsschutzmanagements) und eingehend mit den Mitarbeitern besprochen werden.

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