Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk T-O-P-Maßnahmen
1 Arbeiten am Wasser[2]
  • Verletzungen durch Absturz
  • Gefahr des Ertrinkens
  • Unfallgefahr im Straßenverkehr
  • Atemwegs- und Hautbelastung durch Abgase, Nässe und Schmutz
  • Überbeanspruchung des Stütz- und Bewegungsapparates durch körperlich schwere Arbeit bzw. durch vibrierende Werkzeuge und Maschinen

BetrSichV

ArbMedVV

DGUV-V 38

DGUV-R 112-198

DGUV-R 112-199

DGUV-R 112-201

DGUV-I 240-200

DGUV-I 240-238

DGUV-I 240-250

DGUV-I 240-410

DGUV-I 240-460

DGUV-I 250-010

DIN EN 1914

DIN EN ISO 12402-2

DIN EN ISO 12402-3

DIN EN 14144

Technische Maßnahmen:

  • Pressen anstelle des lärmintensiven Rammens von Spundwänden
  • Einsatzlärm- und vibrationsarmer Motorkettensägen und -rammen
  • bei Schweißarbeiten Einsatz von Rettungswesten mit Alu bedampfter Oberfläche oder mit Schutzhüllen und damit Widerstandsfähigkeit gegen geschmolzene Metallsplitter
  • Absturzsicherungen unabhängig von Absturzhöhe
  • ständige Verfügbarkeit von Rettungsstangen und Rettungsringen

Organisatorische Maßnahmen:

  • Kurz-Check vor jedem Anlegen der Rettungsweste

    • Prüfen der Patrone auf Unversehrtheit
    • Patrone gefüllt und handfest eingeschraubt?
    • Automatik gespannt?
    • Mundventil gesichert?
  • Sichtbarmachen der Prüfhinweise an der Rettungsweste
  • einmal jährlich Prüfung durch sachkundige Person
  • regelmäßige Pflege und Lagerung der Rettungswesten
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 20, G 23, G 24, G 46
  • Eignungsuntersuchung nach G 41

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Benutzung der Absturzsicherung
  • Tragen von Kopfschutz und Schutzhandschuhen
  • Tragen von Sicherheitsschuhen
  • ggf. Tragen von Gehörschutz
  • Einstellung der Rettungswesten vor dem Anlegen auf Körpermaß
2 Arbeiten auf schwimmenden Geräten[3]

Gefahr des Ertrinkens von Beschäftigten bei nicht ausreichender

  • Schwimmfähigkeit und
  • Kentersicherheit der schwimmenden Geräte

Unfall- und Verletzungsgefahr durch Umstürzen von

  • Arbeitsmaschinen und
  • schwimmenden Geräten

PVO

EU-WRRL

BetrSichV

DGUV-V 62

DGUV-V 64

DGUV-R 112-198

DGUV-R 112-199

DGUV-R 112-201

DGUV-I 240-410

DIN EN ISO 12402-2

DIN EN ISO 12402-3

DIN EN 14206

Technische Maßnahmen:

  • Einsatz von schwimmenden Geräten mit geprüfter Schwimmfähigkeit und Kentersicherheit durch Sachverständigen
  • Eintauchtiefe gekrängter und getrimmter Schiffskörper ≤ als an Außenseite angebrachte Sicherheitsmarken[4]
  • Sicherheitsabstand zwischen Wasseroberfläche und Oberkante Bordwand ≥ 300 mm, auf witterungsgefährdeten oder schnell fließenden Binnengewässern ≥ 500 mm
  • Neigungswinkel der Schwimmkörper ≤ 5°
  • lichte Breite von Gangborden und Laufstegen ≥ 0,50 m, im Bereich von Pollern, Stützen ≥ 0,30 m
  • ins Freie führende Entlüftung von Lagerräumen für Brennstoffe, öl- und gasdicht abgetrennt von anderen Schiffsräumen
  • i. d. R. 2 Ausgänge von Maschinen- und Kesselräumen (davon einer zum freien Deck),
  • rutschsichere Gestaltung von Decks und Verkehrswegen
  • mindestens einseitig Geländer an Laufstegen zum sicheren Erreichen und Verlassen schwimmender Geräte nach DIN EN 14206
  • gute Erreichbarkeit von Feuerlöscheinrichtungen

Organisatorische Maßnahmen:

  • Vorhalten einer gültigen Verkehrszulassung
  • Kennzeichnen bzw. Abdecken von Stolperstellen und Öffnungen auf Deck
  • Ausrüstung mit Generalalarmanlage und Kennzeichnung der Wasserfahrzeuge tags und nachts
  • Sicherung von Arbeitsmaschinen gegen Verrutschen bei Überführungsfahrten
  • schriftliche Beauftragung von Aufsichtsführenden und Geräteführern sowie Unterweisung und Dokumentieren seitens des Unternehmens
  • Durchführung von Reparatur-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten nur bei Stillstand der Maschinenanlagen

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Verfügbarkeit von Rettungswesten, Rettungsringen, Rettungsbooten
  • ggf. Tragen von Kopfschutz, Schutzhandschuhen, Sicherheitsschuhen
3 Arbeiten im Wasser in Verbindung mit Taucherarbeiten (z. B. Heben von Gegenständen, Stemmen, Betonieren, Saugen)[5]
  • Unfall- und Verletzungsgefahr durch abstürzende Bauteile
  • Lebensgefahr durch Ertrinken bei Wartungs- und Inspektionsarbeiten während des Tauchens
  • Gesundheitsgefährdung durch

    • Druckwechsel
    • Sauerstoffüber- oder -unterversorgung
    • kontaminiertes Wasser
  • Gefahr von Gehörschäden bei Sprengarbeiten unter Wasser

EU-WRRL

BetrSichV

ArbMedVV

DGUV-V 40

DGUV-V 62

DGUV-V 64

DGUV-R 101-022

DGUV-R 105-002

DGUV-I 201-033

DGUV-I 201-034

DGUV-I 240-200

DGUV-I 240-310

DIN EN 1914

DIN 12021

DIN EN ISO 12402-2

DIN EN ISO 12402-3

Technische Maßnahmen:

  • Geeigneter Einstieg ins Wasser (z. B. Leiter, Personenaufnahmemittel)
  • Versorgung mit komprimierter Atemluft bei Tauchtiefen bis 50 m
  • Sauerstoff-Atemgerät (Notfall-Versorgung für mindestens 3 Stunden)
  • Einrichtungen zum sicheren Erreichen des Arbeitsplatzes unter Wasser (z. B. für Schweiß- bzw. Sprengarbeiten)
  • für das Austauchen erforderliche Austauchstufen
  • Sicherung gegen Einschalten von Anlagen im Bereich der Tauchstelle (z. B. Wehre, Schleusen, Saugrohre)
  • beheizbarer Umkleideraum

Or...

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