(1) Oberste Wasserbehörde ist das für die Wasserwirtschaft zuständige Ministerium.

 

(2) Obere Wasserbehörde ist das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz[1] [Bis 31.12.2018: Landesverwaltungsamt].

 

(3) Untere Wasserbehörde sind die Landkreise und kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungskreis.

[1] Geändert durch Thüringer Verwaltungsreformgesetz 2018 (ThürVwRG 2018). Anzuwenden ab 01.01.2019.

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