(1) Oberste Wasserbehörde ist das für die Wasserwirtschaft zuständige Ministerium.
(2) Obere Wasserbehörde ist das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz[1] [Bis 31.12.2018: Landesverwaltungsamt].
(3) Untere Wasserbehörde sind die Landkreise und kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungskreis.
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