Überblick
  • Arbeitsschutz kann nur gelingen, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammenarbeiten. Der Unternehmer trägt die Verantwortung, dass Vorschriften eingehalten werden, der Arbeitnehmer hat Mitwirkungspflicht.
  • Als Interessenvertretung der Beschäftigten spielt der Betriebsrat eine wichtige Rolle im Arbeitsschutz.
  • In enger Zusammenarbeit mit Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt sowie sonstigen Beteiligten im Arbeitsschutz trägt auch er dazu bei, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten bzw. zu verbessern.
  • Wegen seines direkten Kontaktes zu den Arbeitnehmern erfährt er frühzeitig von evtl. Belastungen, Gefährdungen oder gefährlichem Verhalten am Arbeitsplatz.

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