Mutterschutz sind die von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) festgelegten Normen zum Schutz von Wöchnerinnen vor und nach der Geburt eines Kindes. Im Zusammenhang mit dem betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eine Vielzahl rechtlicher Besonderheiten zu beachten.

Zentrale Norm ist das zum 1.1.2018 vollständig novellierte Mutterschutzgesetz (MuSchG), das sowohl die Gestaltung von Arbeitsplätzen reguliert (§§ 9 ff. MuSchG), als auch Beschäftigungsverbote normiert (§§ 3 bis 8 MuSchG). Zudem sieht es ein Kündigungsverbot vor (§ 17 MuSchG) und gewährt besondere Leistungen (§§ 18 ff. MuSchG). Daneben gelten selbstverständlich alle anderen arbeitschutzrechtlichen Vorschriften, wie z. B.

Die in diesen Normen grundsätzlich genannten Verpflichtungen zum Schutze der Arbeitnehmer gelten natürlich auch und insbesondere für die schwangere bzw. stillende Frau.

Sowohl die schwangere Frau als auch der Arbeitgeber haben eine Vielzahl genau einzuhaltender Verpflichtungen.

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