Zusammenfassung

 
Überblick

Seit der Veröffentlichung der internationalen Norm ISO 45.001:2018 "Occupational health and safety management systems – Requirements with guidance for use" stehen Unternehmen in Deutschland i. W. 3 AMS-Standards (AMS-Konzepte) zur Verfügung: Der Nationale (Deutsche) Leitfaden für AMS, SCC: "Sicherheits-Certifikat-Contraktoren" und die DIN ISO 45.001:2018 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Anforderungen mit Leitlinien zur Anwendung", die indentisch ist mit der ISO 45.001:2018. Sie dienen als Orientierungsgrundlage und Leitfaden zur Gestaltung, zum Aufbau, zur Bewertung und teilweise zur Zertifizierung bzw. Begutachtung eines Arbeitsschutz-Managementsystems (AMS) bzw. eines Managementsystems für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA-MS). Diese unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Intentionen, ihrer Zielgruppen, des zugrunde liegenden AMS-Verständnisses, ihrer Anforderungen an ein AMS, der Integrationsfähigkeit sowie ihrer externen Begutachtungsmöglichkeit

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Einführung eines Arbeitsschutz-Managementsystems (AMS) – synonym wird auch von einem Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA-MS) gesprochen – wird derzeit weder vom Gesetzgeber noch von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung explizit gefordert. Gefordert wird aber von beiden Seiten (insbesondere durch das Arbeitsschutzgesetz) eine geeignete Systematik (Regelung und Organisation) zur wirksamen und nachweisbaren Umsetzung der gesetzlichen und der öffentlich-rechtlichen Forderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz. Darüber hinaus wird auch eine erkennbare Wahrnehmung der Führungsverantwortung im Arbeitsschutz gefordert. Diese Forderungen sind vergleichbar mit den Kernelemente eines Arbeitsschutz-Managementsystems. Die gewünschte Systematik stellt das AMS an sich dar und wird durch den jeweiligen AMS-Standard beschrieben. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass die Einführung eines AMS eigentlich freiwillig ist und nur Empfehlungen zur Gestaltung des betriebsspezifischen AMS gemacht werden. Eigentlich deshalb, weil immer mehr Kunden von ihren Partnerfirmen und Lieferanten eine Auskunft und teilweise auch einen Nachweis über die rechtskonforme und wirksame Umsetzung des Arbeitsschutzes erwarten.

1 AMS-Standards/-Konzepte

Ein AMS-Konzept (synonym wird auch die Bezeichnung AMS-Standard verwendet) ist ein Leitfaden mit Empfehlungen (teilweise auch Forderungen) zum Aufbau eines Arbeitsschutz-Managementsystems (AMS). Da die DIN ISO 45.001:2018 von einem Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA-MS) spricht, wird synonym auch von Konzepten für SGA-MS gesprochen. Ein AMS-Konzept beinhaltet mit Ausnahme von SCC, wo beispielsweise eine Last Minute Risk Analysis (LMRA) gefordert wird, keine inhaltlichen Forderungen an den Arbeitsschutz (z. B. die Anzahl der Ersthelfer), sondern beschreibt den Aufbau (die Struktur) des Managementsystems, die Systemelemente und deren Zusammenwirken, Forderungen hinsichtlich der Gestaltung der Elemente sowie teilweise auch Managementprinzipien, wie das PDCA-Prinzip.

Die 3 wesentlichen AMS-Standards in Deutschland sind:

  1. Nationaler (deutscher) Leitfaden für Arbeitsschutz-Managementsysteme: NLA 2003 mit den daraus abgeleiteten Leitfäden von Arbeitsministerien einzelner Bundesländer, z. B.: Occupational Health- and Risk-Managementsystem: OHRIS 2010, sowie den branchenspezifischen Handlungshilfen einzelner Unfallversicherungsträger, wie die Gütesiegel "Sicher mit System" beispielsweise der BGHM, AMS-Bau der BG BAU sowie das AMS – Arbeitsschutz mit System der VBG.
  2. Sicherheits-Certifikat-Contraktoren: SCC und SCP 2006.
  3. Internationale Norm ISO 45.001:2018 "Occupational health and safety management systems — Requirements with guidance for use" mit der identischen DIN ISO 45.001:2018.

2 Vergleich der 3 wesentlichen AMS-Standards

2.1 Intentionen der AMS-Standards

Der Nationale (deutsche) Leitfaden für Arbeitsschutz-Managementsysteme (NLA) ist ein Ergebnis der in den 1990er-Jahren verstärkten Diskussion der Thematik Arbeitsschutzmanagement sowie der in England, Australien und Neuseeland bereits vorliegenden Normen für Arbeitsschutz-Managementsysteme. In Deutschland gab es Bestrebungen unterschiedlichster Gruppen (Bundesländer, Unfallversicherungsträger, Verbände etc.), eigene, auf die Besonderheiten der jeweiligen Gruppen zugeschnittene AMS-Leitfäden zu entwickeln. Diesen drohenden Wildwuchs versuchten die Entwickler des NLA mit einem gemeinsamen AMS-Standard zu kanalisieren. Die Bundesländer und die Unfallversicherungsträger erhielten die Möglichkeit, unterhalb des NLA spezifische Leitfäden zu schaffen. Eine weitere Intention war die Weiterentwicklung der "Kontrolle" durch die staatlichen Ämter und die Unfallversicherungsträger hin zu einer Systemprüfung und Steigerung der Wirksamkeit. Da eine Normung von AMS nicht gewünscht war, wurde auch eine Zertifizierung nach dem NLA ausgeschlossen.

SCC entstand in der Petrochemischen Industrie. Vor allem bei Revisionen wurden viele Kontraktoren beauftragt, deren Sich...

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