In vielen Betrieben wird von der Möglichkeit, arbeitsunfähig, krankgeschriebenen Beschäftigten eine stufenweise Wiedereingliederung anzubieten, bisher kaum Gebrauch gemacht. Auch viele behandelnde Ärzte sind mit diesen Maßnahmen wenig vertraut. Dabei bieten sich – immer abhängig vom Einzelfall zu bewerten – interessante Vorteile für Beschäftigte und Betriebe. Der engere Kontakt und das gemeinsame Bemühen um die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit fördert oft den Rehabilitationserfolg direkt und die kürzere Abwesenheit vom Arbeitsplatz erleichtert den Ablauf für den Betrieb und verhindert, dass der Beschäftigte mehr als unvermeidlich aus dem Arbeitsprozess herausrutscht.

Grundsätzlich sind alle Erkrankungs- und Behinderungsbilder für Wiedereingliederungsmaßnahmen geeignet. Sie empfehlen sich sowohl nach den verbreiteten Muskel-Skeletterkrankungen (z. B. Bandscheibenvorfall), nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z. B. Herzinfarkt), Tumorerkrankungen, bei psychischen Störungen usw. Dabei muss berücksichtigt werden, dass in vielen Fällen die Vorteile den nötigen Aufwand (z. B. Umgestaltungen und Beschaffung von Hilfsmitteln) auch dann rechtfertigen, wenn sie nur für eine Übergangszeit nötig sind.

 
Praxis-Tipp

Informationen der Integrationsämter nutzen

Gut aufbereitete Informationen zur beruflichen Rehabilitation finden sich auf den Internetseiten der Integrationsämter (www.integrationsaemter.de).

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