Zusammenfassung
- Verwendungsfertige Maschinen müssen ein CE-Zeichen und eine Konformitätserklärung des Herstellers besitzen (EG-Maschinenrichtlinie).
- Der Hersteller versichert mit der CE-Kennzeichnung seiner Maschine, dass diese den aktuellen EG-Richtlinien entspricht.
- Maschinen dürfen innerhalb der EU nur in Verkehr gebracht werden, wenn von ihnen beim bestimmungsgemäßen Gebrauch keine Gefahren für Leben und Gesundheit ausgehen.
- In vielen Unternehmen wird das CE-Zeichen leider oft als "Prüfzeichen" angesehen. Dies ist es jedoch falsch, da der Hersteller das CE-Kennzeichen selbst anbringt.
- Zahlreiche Unfälle und Beinaheunfälle zeigen etwaige Sicherheitsdefizite von Maschinen mit CE-Kennzeichnung auf – leider zu spät.
- Sie sollten neue Maschinen daher vor dem ersten Einsatz im Unternehmen auf wesentliche Sicherheitsaspekte überprüfen, bevor Ihre Mitarbeiter die Maschine benutzen.
- Eine Überprüfung kann auch im Rahmen einer Vorabnahme beim Hersteller erfolgen.
1 Details
1.1 Definition
Neue Maschinen müssen ein CE-Zeichen besitzen, wenn sie in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fallen. Die Kennzeichnungspflicht gilt ausschließlich für verwendungsfertige Maschinen. Verwendungsfertige Maschinen müssen die einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen des Anhang I 2006/42/EG erfüllen. Verwendungsfertig sind Maschinen, wenn sie bestimmungsgemäß verwendet werden können, ohne dass weitere Teile eingefügt werden müssen. Der Hersteller signalisiert mit der Anbringung des CE-Zeichens an der Maschine, dass die Maschine mit allen anzuwendenden Richtlinien konform ist.
1.2 Hintergrund
Hersteller von Maschinen bringen das CE-Zeichen selbst an. Es ist also kein Prüfzeichen! In der Praxis verlassen sich viele Unternehmen darauf, dass Maschinen, die sie mit CE-Zeichen kaufen, auch wirklich sicher sind. Dies ist jedoch in einigen Fällen eine trügerische Annahme.
In der Praxis weisen Maschinen Mängel auf, obwohl der Hersteller "angeblich" alle einschlägigen Richtlinien eingehalten hat. Ursache ist oftmals mangelnde Kenntnis der Hersteller. Da der Hersteller Maschinen nur in den Verkehr bringen darf, die die einschlägigen Anforderungen der Maschinenrichtlinie (z. B. Anhang I) erfüllen und wenn diese ein CE-Zeichen besitzen, gibt es kaum Maschinen, an denen keine CE-Zeichen angebracht sind.
Es gibt unterschiedliche Gründe dafür, dass Maschinen trotz CE-Zeichen Sicherheitsmängel aufweisen, z. B:
- mangelnde Kenntnis der Konstrukteure,
- Verzicht auf Sicherheitseinrichtungen oder Schutzmaßnahmen aus Kostengründen,
- unterschiedliche Auffassung/Interpretation von Sicherheitsanforderungen,
- mangelnde Kenntnis der Montageabteilung,
- fehlerhafter Aufbau beim Kunden.
1.3 Unfall- und Berufskrankheitsgeschehen
Unfälle infolge mangelnder Sicherheit neuer Maschinen sind zwar seltener geworden, aber sie treten immer noch auf. Die notwendige CE-Kennzeichnung und die Konformitätserklärungen auf Grundlage der Maschinenrichtlinie haben hier nur bedingt zu einem gestiegenen Sicherheitsniveau geführt. Im Gegenteil, viele Firmen, die neue Maschinen kaufen, gehen davon aus, dass diese sicher sind, nur weil sie ein CE-Zeichen besitzen. Das kann jedoch trügerisch sein.
1.4 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften
Die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt immer der Arbeitgeber. Sie wird aber im Rahmen einer Pflichtenübertragung in vielen Unternehmen zumindest teilweise an die Führungskräfte delegiert.
Sie dürfen Ihren Mitarbeitern nur Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, die keine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten darstellen. Sie müssen also sicherstellen, dass neue Maschinen die Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllen. Ergreifen Sie daher Maßnahmen, die bereits bei der Planung, beim Einkauf und bei der Inbetriebnahme diese Anforderungen sicherstellen. Vergessen Sie dabei nicht, dass ein angebrachtes CE-Zeichen nicht automatisch eine Garantie für eine sichere Maschine darstellt. Lassen Sie grundlegende Sicherheitsfunktionen vor der ersten Inbetriebnahme durch Ihre Mitarbeiter überprüfen, z. B. durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
1.5 Folgen von Verstößen
Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben:
- Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.
- Die Haftung des Arbeitgebers für die Folgekosten von Arbeitsunfällen (Behandlungskosten, Unfallrenten) ist generell beschränkt. Dennoch kann der Arbeitgeber von den Sozialversicherungsträgern (Berufsgenossenschaften) auch für die Übernahme der Folgekosten herangezogen werden, wenn der Arbeitsunfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
1.6 Kosten und Nutzen
Die CE-Kennzeichnung von neuen Maschinen ist eine rechtliche Vorgabe, die der Sicherheit der Beschäftigten dienen soll. Maschinen, ...