Die RAB 30 "Geeigneter Koordinator" benennt qualitative Anforderungen, die ein Koordinator erfüllen muss:
- baufachliche Kenntnisse,
- arbeitsschutzfachliche Kenntnisse,
- spezielle Koordinatorenkenntnisse,
- berufliche Erfahrung in der Planung und/oder Ausführung von Bauvorhaben.
Es werden 2 Qualifikationsniveaus unterschieden, die sich am Schwierigkeitsgrad der zu errichtenden Bauwerke orientieren:
- Stufe 1: Planungs- und Baumaßnahmen mit geringen bis mittleren sicherheitstechnischen sowie geringen organisatorischen und bauaufgabenspezifischen Anforderungen, wenigen Beschäftigten und wenigen gleichzeitig tätigen Unternehmen, z. B. Ein- und Mehrfamilienhäuser, Reihen- und Doppelhäuser, kleinere Verwaltungs- und Gewerbebauten;
- Stufe 2: alle übrigen Planungs- und Baumaßnahmen, z. B. Ingenieurbau- und Spezialtiefbaumaßnahmen, besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II BaustellV.
Welchen Koordinator der Bauherr aus qualitativer Sicht wählt, muss sich auch an der Komplexität der Planung und der Bauausführung orientieren. Der Bauherr kann und sollte sich die Kompetenzen des Koordinators durch Zeugnisse, Bescheinigungen und Referenzunterlagen nachweisen lassen.
1.3.1 Baufachliche Kenntnisse
Ausreichende baufachliche Kenntnisse sieht die RAB 30 für die Stufe 1 als vorhanden an, wenn mindestens ein Abschluss als Geprüfter Polier, Meister oder Techniker vorliegt. Für Stufe 2 wird eine Ausbildung zum Architekten oder Ingenieur erwartet. Die erforderlichen Kenntnisse erstrecken sich dabei über den gesamten Bauablauf: von der funktionellen, technischen und organisatorischen Planung über Ausschreibung Vergabe, Baustelleneinrichtungs- und -ablaufplanung, Baustellenorganisation, Bauausführung, Arbeitsverfahren bis hin zu Wartung und Instandhaltung.
1.3.2 Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse
Die Anforderungen hinsichtlich arbeitsschutzfachlicher Kenntnisse sind für beide Stufen erfüllt, wenn ein Abschluss als Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) vorhanden ist. Liegt dieser nicht vor, müssen in Stufe 1 Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung der Arbeitsschutzvorschriften für die dort aufgeführten Baumaßnahmen, in Stufe 2 umfassende Kenntnisse und Erfahrungen für alle übrigen Arten von Baustellen nachweislich vorhanden sein. Der Nachweis ist erbracht mit Vorlage der Teilnahmebescheinigung für den Lehrgang "Anlage B zur RAB 30". Er umfasst 32 Lehreinheiten von jeweils 45 Minuten.
Die Anforderung ist auch erfüllt, wenn die arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse während der beruflichen Ausbildung, durch Fort- oder Weiterbildung oder entsprechende berufliche Erfahrungen erworben wurden.
1.3.3 Spezielle Koordinatorenkenntnisse
Spezielle Koordinatorenkenntnisse beinhalten die Kenntnis der BaustellV mit den dort aufgeführten Pflichten der Beteiligten und den Instrumenten, wie Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und Unterlage für spätere Arbeiten. Notwendig sind Kenntnisse über wirksames Koordinieren. Nicht zuletzt müssen rechtliche Kenntnisse zu Befugnissen, Verantwortung und Haftung des Koordinators sowie zu den vertraglichen Beziehungen der am Bau Beteiligten einschließlich des Koordinators vorliegen, ebenfalls Kenntnisse der VOB.
Die speziellen Koordinatorenkenntnisse werden in einem Lehrgang nach Anlage C zur RAB 30 vermittelt. Er hat einen Umfang von mindestens 32 Lehreinheiten von jeweils 45 Minuten.
1.3.4 Berufliche Erfahrung
Wer als Koordinator tätig werden möchte, soll mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in der Planung oder Ausführung von Bauvorhaben mitbringen.
1.3.5 Weitere Kompetenzen
Zusammenfassend kann zu den einzelnen fachlichen Anforderungen ergänzt werden, dass es nicht ausreicht, auf einmal erworbenes Wissen zurückzugreifen. Die dynamischen Entwicklungen bei den Technologien, von der Maschinen-, Geräte- und Verfahrenstechnik bis hin zu innovativen Kommunikations- und Informationssystemen, aber auch hinsichtlich moderner Organisations- und Managementmethoden erfordern eine stetige Fort- und Weiterbildung der Koordinatoren.
Sozialkompetenzen
Typische Tätigkeiten des Koordinators sind Koordinieren, Organisieren, Beraten. Damit lässt sich nicht ohne Weiteres etwas direkt durchsetzen. Neben fachlicher Wertschätzung benötigen Koordinatoren daher ein gehöriges Maß an außerfachlicher Kompetenz, sog. Soft Skills. Dazu gehört zuerst die Fähigkeit, auf Menschen zugehen zu können und mit ihnen in Austausch zu treten. Es geht darum, andere in ihrem Verhalten und ihren Einstellungen positiv zu beeinflussen. Gefragt sind kommunikative Fähigkeiten, Überzeugungsarbeit, Motivationskraft und Teamwork.